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3. MASSNAHMEN ZUR
ABSTURZSICHERUNG
Absturzsicherung beim Auf-, Um-
oder Abbau des Fahrgerüstes
Allgemeines
Beim Auf-, Um- oder Abbau des Gerüstes sind geeignete Maßnahmen
zur Absturzsicherung zu treffen. Der Sicherheitsaufbau P2 realisiert
diese Schutzmaßnahmen in vollem Umfang. Je nach Ergebnis der
durchgeführten Gefährdungsbeurteilung kann auch eine PSA, ein
MSG oder eine Kombination aus beidem angewendet werden.
Anschlagpunkte für die persönliche
Schutzausrüstung (PSA) am Fahrgerüst
Das Fahrgerüst kann wahlweise auch mit einer persönlichen
Schutzausrüstung (PSA) montiert bzw. demontiert werden. Der
Karabinerhaken ist während des Aufstiegs mind.
1,0 m über der
Standfläche
der noch ungesicherten Lage einzuhängen (Bild 1).
Die Standhöhe muss mindestens 5,75 m betragen. So ergibt sich
die Mindestanschlagshöhe für die PSA bei 6,75 m
(Bild 2).
Anschließend kann die Gerüstlage mit den Rückenlehnen gesichert
werden.
Bild 2: Mindesthöhen für die Benutzung einer PSA
Bild 1: Anschlagen der PSA während des Aufstiegs in die ungesicherte Lage
Bild 3: Sichere Montage der Rückenlehnen mit PSA
Standfläche
5,75 m
1,00 m
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