Deutsch
2.
Ordnungsgemäße Aufstellung
2.1
Aufstellbedingungen
2.1.1 Fläche
Die Auffangsysteme dürfen nur eben aufgestellt werden. Die Fläche unter den Auffangsystemen
ist als befestigte Fläche (Asphalt, Beton, etc.) mit entsprechender Tragfähigkeit auszuführen.
Eine Neigung der Fläche kann aus konstruktiven Bedingungen wie z.B. Sammlung von
Leckagen an bestimmten Punkten, notwendig sein.
2.1.2 Anfahrschutz
Auffangsysteme müssen gegen eine mögliche zu erwartende Beschädigung von außen
geschützt sein:
- Anfahrschutz (z.B. an den Ecken)
- Aufstellung in einem geeigneten Raum
- Aufstellung außerhalb von Transportwegen
2.1.3 Kontrolle
Die Aufstellung der Auffangsysteme hat so zu erfolgen, dass eine Kontrolle der Unterseite
möglich ist.
Die LaCont GmbH empfiehlt eine eingehende jährliche Kontrolle der Auffangsysteme.
Zusätzlich sind die Auffangsysteme nach Zwischenfällen, wie z.B. Leckagen und/oder Anfahren
eines Auffangsystems eingehend zu kontrollieren.
Die Kontrolle der Auffangsysteme ist zu dokumentieren.
2.1.4 Aufstellung im Freien
Sollen die Auffangsysteme im Freien aufgestellt werden, so sind hierbei nur die geschützten
(mit einem Dach versehenen) Auffangsysteme zu verwenden.
Offene Wannen sind unter einem Dach aufzustellen.
3.
Ordnungsgemäßer Betrieb
3.1
Belastung / Tragkraft
Die Tragfähigkeit der Auffangsysteme ist zu beachten, d.h. die maximale Belastung der
Gitterroste und die maximale Stapelbarkeit ist zu beachten. Bei Verwendung von
Fassstapelpaletten oder anderen Zusatzteilen ist zusätzlich die Punktlast zu beachten.
Bei Befahrung von Sicherheitsbodenelementen ist neben der Punktlast zusätzlich die
dynamische Last zu beachten.
Die zulässige Tragkraft der Gitterroste ist auf dem Typenschild der jeweiligen Auffangsysteme
angegeben.
3.2
Beständigkeit
Vor Nutzung der Auffangsysteme und bei jedem Wechsel der Lagermedien muss der Nachweis
erbracht werden, dass der Werkstoff der Auffangwanne gegenüber dem Lagermedium
beständig ist.
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Содержание BS 05.05/123
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