2.2 TYPENSCHILDER (CE 89/392
p.1.7.4.a).
Die Angaben des Typenschildes oder
anderer Anweisungen, die vom Hersteller
auf der Einheit angebracht werden, sind
zu beachten. Die Aufschriften dieser
Schilder werden in diesem Handbuch
(Kapitel 1.2.) wiedergegeben.
2.3 HAFTUNG.
Die Nichtbefolgung der vom Hersteller in
diesem Handbuch gegebenen Anweisungen
für die Auswahl, die Hanhabung, die
Installation, die Inbetriebnahme und die
Wartung der Einheit, befreit den Hersteller
oder Lieferanten von seiner Haftung bei
möglichen Unfällen von Personen oder
an der übrigen Installation verursachten
Schäden, und führt außerden zum
Verlust der Garantie.
2.4 NORMEN.
Die Schwimmbad-Elektropumpen unserer
Marke wurden in Überstimmung mit den
grundlegengen, in den EG Richtlinien
98/37/CE festgeschrieben Voraussetzungen
bezüglich Sicherheit und Gesundheit
hergestellt.
3.1
Die Betriebssicherheit der gelieferten
Maschinen kann nur garantiert werden,
wenn der Gebrauch den Angaben der
Schemen der Seite 38 “ABBILDUNGEN”
entspricht. Niemals dürfen die in diesem
Handbuch (Kapitel 1.2. Technische Daten)
angegebenen Arbeitsbedingungen und
Arbeitsgrenzen überschritten werden.
Die vorgeschriebenen gültigen Sicherheitsnormen
jjedes Landes sind obligatorischer Weise zu erfüllen.
3.2
Man muß sich vergewissern, daß die
Anlage entsprechend der vorgesehenen
Anwendung ausgewählt wurde und daß ihr
Zustand, ihre Installation, Inbetriebnahme
und nachfolgender Gebrauch einwandfrei
sind. Siehe Kapitel 1 (Technische Daten).
3.3
Alle Arbeitsschritte bei der Installation,
der Reparatur und der Wartung haben
immer am vom elektrischen Versorgungsnetz
getrennten Gerät zu erfolgen.
3.4
Während das Gerät in Betrieb ist, darf es
weder verschoben noch in seiner Lage
korrigiert werden. Diese Arbeitsschritte
müssen immer bei stillstehender
Maschine erfolgen.
3.5
Die Betätigung der elektrischen Ein/
Ausschalt-oder der Sicherheitselemente darf
nicht bei Vorhandensein von Feuchtigkeit
erfolgen. Insbesondere ist auf die Feuchte
zu achten, die möglicherweise and den
Händen des Bedieners, an seinen Schuhen
oder den Kontaktflächen vorhanden sein kann.
3. ALLGEMEINE, DIE SICHERHEIT
DES ANWENDERS BETREFFENDE,
ANWEISUNGEN
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