Elektronische Geräte gehören
nicht in den Hausmüll
, sondern müssen - gemäß Richtlinie 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte fachgerecht entsorgt werden.
Bitte geben Sie dieses Gerät am Ende seiner Verwendung zur Entsorgung an den dafür vorgesehenen öffentlichen Sammelstellen ab.
Garantiebedingungen für die Korrosionsbeständigkeit der Antenne
Wichtige Hinweise zu den Garantiebedingungen für die
Korrosionsbeständigkeit der Kathrein-Offset-Parabolantennen:
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Die Antenne muss fachmännisch, unter Berücksichtigung der Vorgaben des
ihr beigelegten Anwendungshinweises, aufgebaut und montiert werden
●
Die Antenne darf nicht verändert (z. B. angebohrt) werden
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Die Antenne darf nicht mechanisch beschädigt werden (z. B. Deformationen, tiefe oder
groß
fl
ächige Verletzungen bzw. Abschabungen der Pulverschichten und Ober
fl
ächenbeschichtung)
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Die Antenne darf nicht durch Chemikalien (z. B. aus Lösungsmitteln, Lacken,
Reinigungsmitteln o.ä.) beschädigt werden
●
An der Antenne darf nur original Kathrein-Zubehör verwendet werden
Diese Garantiebedingungen sind gültig ab Kaufdatum.
Als Garantienachweis dient ausschließlich der Original-Kaufbeleg.
Weiterhin besteht keine Garantie für Korrosionsbeständigkeit für Folgen höherer Gewalt, z. B. durch Blitzeinschlag oder bei der
Verwendung der Antenne in Klimaregionen, die oft wiederkehrende, starke erosive Belastungen aufweisen (z. B. Sandstürme),
die die Schutzschichten innerhalb kurzer Zeit abtragen.
936.4018/A/ZWT/0211/d - Technische Änderungen vorbehalten!
Internet: www.kathrein.de
KATHREIN-Werke KG • Anton-Kathrein-Straße 1 - 3 • Postfach 10 04 44 • 83004 Rosenheim • Deutschland • Telefon 08031 184-0 • Fax 08031 184-385
Abmessungen in mm
max.
max.
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