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• Eine persönliche Schutzausrüstung sollte ein persönliches Thema sein.
• Vor dem Gebrauch ist die Kompatibilität der zu einem Absturzsicherungssystem montierten Au-
srüstung zu überprüfen. Überprüfen Sie regelmäßig die Verbindungen und Einstellungen der Ausrüs-
tungskomponenten, um ein unbeabsichtigtes Lockern oder Trennen der Komponenten zu vermeiden.
• Es ist verboten, Kombinationen von Ausrüstungsgegenständen zu verwenden, bei denen die siche-
re Funktion eines Gegenstands die sichere Funktion eines anderen beeinflusst oder beeinträchtigt.
• Vor jedem Einsatz einer persönlichen Schutzausrüstung ist eine Vorabkontrolle der Ausrüstung-
sgegenstände zwingend durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese in einem betriebsbereiten
Zustand sind und vor dem Einsatz ordnungsgemäß funktionieren.
• Bei der Vorprüfung ist es notwendig, alle Elemente der Ausrüstung auf Beschädigungen, überm-
äßigen Verschleiß, Korrosion, Abrieb, Schnitte oder Fehlfunktion zu überprüfen, insbesondere sind
in Betracht zu ziehen:
- bei Auffanggurten und Gurten - die Schnallen, Einstellelemente, Anschlagpunkte, Gurte, Nähte,
Schlaufen;
- bei Falldämpfern - die Anschlagschlaufen, Gurte, Nähte, das Gehäuse, die Verbindungsele-
mente;
- bei Stoffseilen oder Rettungsleinen oder Führungen - das Seil, die Schlaufen, Kauschen,
Verbindungselemente, das Einstellelement, die Spleiße;
- bei Stahlseilen oder Rettungsleinen oder Führungen - das Seil, die Drähte, Klemmen, Klemmrin-
ge, Schlaufen, Kauschen, Verbindungselemente, Einstellelemente;
- bei Höhensicherungsgeräten - das Seil bzw. den Gurt, den Retraktor und das ordnungsgemäße
Funktionieren der Bremse, das Gehäuse, den Falldämpfer, das Verbindungselement;
- bei mitlaufenden Auffanggeräten - den Korpus des Auffanggerätes, die Gleitfunktion, das
Funktionieren des Blockademechanismus, Nieten und Schrauben, das Verbindungselement, den
Falldämpfer;
- bei Metallteilen (Verbindungselemente, Haken, Anhängevorrichtungen) - den Tragekörper, die
Nieten, die Hauptklinke, das Funktionieren des Blockademechanismus.
• Nach jeweils 12-monatiger Nutzung muss die persönliche Schutzausrüstung zur Durchführung
einer wiederkehrenden Detailinspektion außer Betrieb genommen werden. Die wiederkehrende
Inspektion muss von einer für wiederkehrende Inspektionen sachkundigen Person durchgeführt
werden. Die wiederkehrende Inspektion kann auch vom Hersteller oder seinem autorisierten
Vertreter durchgeführt werden.
• Bei einigen Typen einer komplexen Ausrüstung, z. B. bei einigen Typen von Höhensicherung-
sgeräten, darf die jährliche Inspektion nur vom Hersteller oder seinem autorisierten Vertreter
durchgeführt werden.
• Regelmäßige wiederkehrende Inspektionen sind für die Wartung der Ausrüstung und die
Sicherheit der Benutzer unerlässlich, die von der fortdauernden Effizienz und Langlebigkeit der
Ausrüstung abhängt.
• Bei der wiederkehrenden Inspektion ist es notwendig, die Lesbarkeit der Ausrüstungskennzeichn-
ung zu überprüfen. Verwenden Sie keine Ausrüstung mit einer unleserlichen Kennzeichnung.
• Es ist für die Sicherheit des Benutzers von wesentlicher Bedeutung, dass der Wiederverkäufer der
Ausrüstung, wenn das Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes weiterverkauft
wird, die Anleitungen für die Bedienung, die
Wartung, für die wiederkehrende Inspektion und die Reparatur in der Sprache des Landes, in dem
das Produkt eingesetzt werden soll, beilegt.
• Die persönliche Schutzausrüstung muss unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden, wenn
Zweifel an ihrer Beschaffenheit für den sicheren Einsatz bestehen, und darf erst wieder nach schrift-
licher Bestätigung durch den Ausrüstungshersteller oder seinen Vertreter nach Durchführung einer
detaillierten Inspektion benutzt werden.
• Die persönliche Schutzausrüstung ist unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen und zu vernichten
(oder es sind andere Verfahren nach der detaillierten Anweisung in der Bedienungsanleitung zu
durchlaufen), wenn sie zum Auffangen eines Absturzes verwendet wurde.