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ENTSORGUNG
Wenn Ihr Gerät eines Tages unbrauchbar wird oder Sie
es nicht mehr benötigen, geben Sie das Gerät bitte auf
keinen Fall in den Hausmüll, sondern entsorgen Sie es
umweltgerecht.
Geben Sie das Gerät bitte in einer Verwertungsstelle ab.
Kunststoff- und Metallteile können hier getrennt und der
Wiederverwertung zugeführt werden. Auskunft hierzu er-
halten Sie auch in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Als Verbraucher
sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien bzw.
Akkus zurückzugeben. Am Ende der Lebensdauer Ihres
Gerätes müssen die Batterien bzw. Akkus entnommen
und gesondert entsorgt werden. Sie können Ihre alten
Batterien und Akkus an den örtlichen Sammelstellen Ihrer
Gemeinde oder bei Ihrem Händler bzw. Verkaufsstelle
abgeben.
Entsorgen Sie Akkus im entladenen Zustand. Wir emp-
fehlen die Pole mit einem Klebestreifen zum Schutz vor
einem Kurzschluss abzudecken. Öffnen Sie den Akku
nicht.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Für dieses Elektrowerkzeug leisten wir unabhängig von
den Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag
gegenüber dem Endabnehmer wie folgt Garantie:
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate und beginnt mit der
Übergabe die durch Originalkaufbeleg nachzuweisen ist.
Bei kommerziellem Einsatz sowie Verleih reduziert sich
die Garantiezeit auf 12 Monate. Ausgenommen von der
Garantie sind Verschleißteile, Akkus und Schäden die
durch Verwendung falscher Zubehörteile, Reparaturen
mit Nichtoriginalteilen, Gewaltanwendungen, Schlag und
Bruch sowie mutwillige Motorüberlastung entstanden
sind. Garantieaustausch erstreckt sich nur auf defekte Teile,
nicht auf komplette Geräte. Garantiereparaturen dürfen
nur von autorisierten Werkstätten oder vom Werkskunden-
dienst durchgeführt werden. Bei Fremdeingriff erlischt die
Garantie.
Porto, Versand- und Nachfolgekosten gehen zu Lasten des
Käufers.
EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Wir,
ikra GmbH, Schlesierstrasse 36, D-64839 Müns-
ter, GERMANY,
erklären in alleiniger Verantwortung,
dass das Produkt
Rasentrimmer IAT 20-1M
, auf das sich
diese Erklärung bezieht, den einschlägigen Sicherheits-
und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinien
2006/42/EG (EG-Maschinenrichtlinie)
2014/30/EU (EMV-Richtlinie)
2000/14/EG+ 2005/88/EG (Geräuschrichtlinie)
2011/65/EU (RoHS-Richtlinie)
einschließlich Änderungen entspricht. Zur sachgerech-
ten Umsetzung der in den EG- Richtlinien genannten
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen wurden
folgende Normen und/oder technische Spezifikation(en)
herangezogen:
EN 60335-1:2012+A11:2014
EN 50636-2-91:2014
EN 55014-1: 2006+A1:2009+A2:2011
EN 55014-2: 2015
EN 50581: 2012
AfPS GS 2014:01
Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang VI / Richt-
linie 2000/14/EG
Benannte Stelle:
0905, Intertek Deutschland GmbH,
Stangenstraße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen,
Germany
Gemessener Schallleistungspegel 89,4 dB (A)
Garantierter Schallleistungspegel 94 dB (A)
Das Baujahr ist auf dem Typenschild aufgedruckt und
zusätzlich anhand der fortlaufenden Seriennummer
feststellbar.
Münster, 2018-11-08
Matthias
Fiedler
Senior Product Manager
Ikra
GmbH
Aufbewahrung der technischen Unterlagen:
Matthias Fiedler, Ikra GmbH, Schlesierstrasse 36,
64839 Münster, Germany
DE
DEUTSCH
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