Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
Seite DE-18
Abfallvermeidung
Maßnahmen der Abfallvermeidung ha-
ben nach den Vorschriften der Richtlinie
2008/98/EG grundsätzlich Vorrang vor Maß-
nahmen der Abfallbewirtschaftung.
Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kom-
men bei Elektro- und Elektronikgeräten insbe-
sondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer
durch Reparatur defekter Geräte und die Ver-
äußerung funktionstüchtiger gebrauchter Ge-
räte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung
in Betracht.
Helfen Sie uns, Abfall zu vermeiden, und wen-
den Sie sich an unseren Service.
Weitere Informationen enthält das Abfallver-
meidungsprogramm des Bundes unter Betei-
ligung der Länder.
Kostenlose Altgeräte-
Rücknahme
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unent-
geltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein
Neugerät der gleichen Geräteart mit einer im
Wesentlichen gleichen Funktion erwerben.
Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferun-
gen an einen privaten Haushalt. Im Fernab-
satzhandel beschränkt sich die Möglichkeit ei-
ner unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines
Neugeräts auf Wärmeüberträger (z. B. Kühl-
schränke, Luftentfeuchter), Bildschirme und
Bildschirmgeräte mit einer Bildschirm-Oberflä-
che > 100 cm² und auf Großgeräte, bei denen
mindestens eine der äußeren Abmessungen
mehr als 50 cm beträgt.
Abgesehen davon können Verbraucher bis zu
drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sam-
melstelle eines Vertreibers unentgeltlich ab-
geben, ohne dass dies an den Erwerb eines
Neugeräts geknüpft ist. Allerdings darf keine
der äußeren Abmessungen des Altgerätes
25 cm überschreiten.
Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
Entsorgung
Elektro-Altgeräte umweltgerecht
entsorgen
Elektrogeräte enthalten Schad-
stoffe und wertvolle Ressourcen.
Jeder Verbraucher ist deshalb ge-
setzlich verpflichtet, Elektro-Altge-
räte an einer zugelassenen Sam-
mel- oder Rücknahmestelle abzugeben.
Dadurch werden sie einer umwelt- und res-
sourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Sie können Elektro-Altgeräte kostenlos beim
lokalen Wertstoff-/Recyclinghof abgeben.
Für weitere Informationen zu diesem Thema
wenden Sie sich direkt an Ihren Händler.
Daten löschen nicht vergessen!
Jeder Verbraucher ist, falls erforderlich, für
das Löschen von personenbezogenen Daten
aus Elektro- bzw. Elektronikgeräten selbst
verantwortlich.
Batterien und Akkus, Lampen und
Leuchtmittel
Falls erforderlich, müssen Alt-Batterien und
Alt-Akkus, die nicht vom Elektroaltgerät um-
schlossen sind, sowie Lampen/Leuchtmittel,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnom-
men werden können, vor der Abgabe aus den
Geräten entfernt und getrennt entsorgt werden.
Das nebenstehende Symbol be-
deutet, dass Batterien und Akkus
nicht zusammen mit dem Haus-
müll entsorgt werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle
Batterien und Akkus, egal, ob sie Schadstof-
fe*) enthalten oder nicht, bei einer Sammel-
stelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils oder im
Handel abzugeben, damit sie einer umwelt-
schonenden Entsorgung sowie einer Wie-
dergewinnung von wertvollen Rohstoffen wie