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Allgemeine Hinweise zur CE-Kennzeichnung
HAMEG Meßgeräte erfüllen die Bestimmungen der EMV Richtlinie. Bei der Konformitäts-
prüfung werden von HAMEG die gültigen Fachgrund- bzw. Produktnormen zu Grunde
gelegt. In Fällen wo unterschiedliche Grenzwerte möglich sind, werden von HAMEG die
härteren Prüfbedingungen angewendet. Für die Störaussendung werden die Grenzwerte
für den Geschäfts- und Gewerbebereich sowie für Kleinbetriebe angewandt (Klasse 1B).
Bezüglich der Störfestigkeit finden die für den Industriebereich geltenden Grenzwerte
Anwendung.
Die am Meßgerät notwendigerweise angeschlossenen Meß- und Datenleitungen be-
einflussen die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte in erheblicher Weise. Die verwen-
deten Leitungen sind jedoch je nach Anwendungsbereich unterschiedlich. Im praktischen
Meßbetrieb sind daher in Bezug auf Störaussendung bzw. Störfestigkeit folgende Hinwei-
se und Randbedingungen unbedingt zu beachten:
1. Datenleitungen
Die Verbindung von Meßgeräten bzw. ihren Schnittstellen mit externen Geräten (Druk-
kern, Rechnern, etc.) darf nur mit ausreichend abgeschirmten Leitungen erfolgen. Sofern
die Bedienungsanleitung nicht eine geringere maximale Leitungs- länge vorschreibt, dürfen
Datenleitungen zwischen Meßgerät und Computer eine Länge von 3 Metern aufweisen.
Ist an einem Geräteinterface der Anschluß mehrerer Schnittstellenkabel möglich, so darf
jeweils nur eines angeschlossen sein.
Bei Datenleitungen ist generell auf doppelt abgeschirmtes Verbindungskabel zu ach-
ten. Als IEEE-Bus Kabel sind die von HAMEG beziehbaren doppelt geschirmten Kabel
HZ72S bzw. HZ72L geeignet.
2. Signalleitungen
Meßleitungen zur Signalübertragung zwischen Meßstelle und Meßgerät sollten gene-
rell so kurz wie möglich gehalten werden. Falls keine geringere Länge vorgeschrieben ist,
dürfen Signalleitungen eine Länge von 3 Metern nicht erreichen.
Alle Signalleitungen sind grundsätzlich als abgeschirmte Leitungen (Koaxialkabel -RG58/
U) zu verwenden. Für eine korrekte Masseverbindung muß Sorge getragen werden. Bei
Signalgeneratoren müssen doppelt abgeschirmte Koaxialkabel (RG223/U, RG214/U) ver-
wendet werden.
3. Auswirkungen auf die Meßgeräte
Beim Vorliegen starker hochfrequenter elektrischer oder magnetischer Felder kann
es trotz sorgfältigen Meßaufbaues über die angeschlossenen Meßkabel zu Einspeisung
unerwünschter Signalteile in das Meßgerät kommen. Dies führt bei HAMEG Meßgerä-
ten nicht zu einer Zerstörung oder Außerbetriebsetzung des Meßgerätes.
Geringfügige Abweichungen des Meßwertes über die vorgegebenen Spezifikationen
hinaus können durch die äußeren Umstände in Einzelfällen jedoch auftreten.
HAMEG GmbH
Содержание HO79-6
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