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• Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung, Störungs-
beseitigung, Wartung und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit dem Zutrittskon-
trollsystem umgehen, diese Anleitung gelesen und verstanden haben. Darüber
hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen und über die
Gefahren informieren.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Zutrittskontrollsystem stets
in technisch einwandfreiem Zustand ist. Daher gilt Folgendes:
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Anleitung beschriebenen
Wartungsintervalle eingehalten werden.
• Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf Funktionsfä-
higkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen.
3.6 Personalanforderungen
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen des Per-
sonals für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche benannt:
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbständig
zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebil-
det und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Grundlegende Anforderungen
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie
ihre Arbeit zuverlässig ausführen.
Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, sind nicht zugelassen.
Bei der Personalauswahl die am Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifi-
schen Vorschriften beachten.
Unbefugte
WARNUNG!
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und Ar-
beitsbereich!
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfül-
len, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für Unbe-
fugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
• Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten.
• Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und Ar-
beitsbereich weisen.
• Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
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