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WA 50
WA 100
094176_o_de_hseilw_s
haacon hebetechnik gmbh T49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 84-66
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8. prüFung
Das Gerät ist entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieb-
lichen Verhältnissen jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine
befähigte Person nach TRBS 1203 (Sachkundiger) zu prüfen (Prüfung
gem. BetrSichV, §10, Abs.2 entspricht Umsetzung der EG-Richtlinien
89/391/EWG und 2009/104/EG bzw. jährliche Betriebssicherheitsprü-
fung nach DGUV-V 54, §23, Abs.2 und DGUV-G 309-007).
Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden:
– vor Erstinbetriebnahme.
– nach wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme.
– mindestens einmal jährlich.
– falls außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädi-
gende Auswirkungen auf die Sicherheit der Winde haben können (au-
ßerordentliche Prüfung z.B. nach längerer Nichtbenutzung, Unfällen,
Naturereignissen).
– nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Winde
beeinflussen können.
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung
und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Winden,
Hub- und Zuggeräte haben und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien
und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-EN-Normen)
soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Winden,
Hub- und Zuggeräten beurteilen können. Sachkundige Personen sind
durch den Betreiber des Gerätes zu benennen. Die Durchführung
der jährlichen Betriebssicherheitsprüfung, sowie eine Ausbildung zur
Erlangung der vorgehend beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten,
wird durch haacon hebetechnik angeboten.
9. WArtungSEMpFEHLung
Der Betreiber legt, je nach Einsatzhäufigkeit und -bedingungen die
Intervalle selbst fest.
– Regelmäßige Reinigung, kein Dampfstrahler!
– nicht einsehbare Bremsen/Sperren spätestens nach 5 Jahren visuell
prüfen, Bremsbeläge bei Bedarf austauschen.
– Generalüberholung durch den Hersteller spätestens nach 10 Jahren.
ACHtung!
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur an last-
freiem Hebezeug. Arbeiten an Bremsen und Sperren nur durch
dafür qualifiziertes Fachpersonal.
Wartungs- und Inspektionsarbeiten
Intervalle
Sichtprüfung Seil-Haken (Tragmittel)
vor jedem
Einsatz
Funktion der Winde
Zustand des Seiles und Lastaufnahmemittel
Bremsfunktion unter Last
Lager Antriebsritzel schmieren
viertel-
jährlich
Seil gemäß DIN ISO 4309 auf Verschleiß prüfen und warten
Befestigungsschrauben auf festen Sitz prüfen
Sämtliche Teile der Winde und Kurbel auf Verschleiß prü-
fen, defekte Teile evtl. auswechseln und abschmieren.
jährlich
Typenschild auf Lesbarkeit prüfen
Sachkundigenprüfung durchführen lassen
Schmierstoffempfehlung:
Mehrzweckfett nach DIN 51502 K3K-20
10. ErSAtztEILE
Eine Reparatur ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Komplettwinde
WA 50
Best.-Nr. 209017
WA 100
Best.-Nr. 209018
Kurbel für Seilwinde WA50 + WA100
Best.-Nr. 209131
11. ABBAu, EntSOrgung
– Sicherheitshinweise beachten.
– Gerät und dessen Inhaltsstoffe umweltgerecht entsorgen.
Содержание WA 50
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