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| Pflege-/Wartungshinweise
10. pflege-/WarTungshInWeIse
– Der Temperaturschalter ist weitgehend wartungsfrei. Für die dauerhaft ein-
wandfreie Funktion ist wie bei jedem Sicherheitsgerät die Funktion in bestimm-
ten Zeitabständen zu überprüfen.
– Überprüfen Sie vor jedem Gebrauch das Produkt auf Beschädigungen! Falls
Sie Beschädigungen feststellen, so betreiben Sie das Produkt nicht mehr, brin-
gen Sie es in eine Fachwerkstatt.
– Reinigen Sie das Gerät nur mit einem trockenen Tuch, dies kann bei starker
Verschmutzung leicht angefeuchtet werden. Verwenden Sie zur Reinigung
keine lösemittelhaltigen Reinigungsmittel. Schalten Sie dabei das Gerät span-
nungsfrei.
11. garanTIe/geWährleIsTung
Der Händler/Hersteller, bei dem das Gerät erworben wurde, leistet für Material
und Herstellung des Gerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Überga-
be. Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung
zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Liefe-
rung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Ei-
gentum des Händlers/Herstellers über. Der Käufer hat festgestellte Mängel dem
Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruch
ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung)
zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, falsches Anschließen, Ver-
wendung von Teilen fremder Hersteller, normalen Verschleiß, Gewaltanwen-
dung, eigene Reparaturversuchen oder bei Änderungen am Gerät, Kabel oder
Klemmen, Änderung der Schaltung, Schäden durch Nichtbeachtung der Bedie-
nungsanleitung oder unsachgemäßer Benutzung oder sonstige äußere Einflüsse
entstehen, bei Anschluss an eine falsche Spannung oder Stromart, überbrückte
oder falsche Sicherungen, bei Fehlbedienung oder Schäden durch fahrlässige
Behandlung fallen nicht unter die Gewährleistung bzw. es erlischt der Garan-
tieanspruch. Weitergehende Ansprüche gegen den Verkäufer aufgrund dieser
Gewährleistungsverpflichtung, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen
entgangenen Gewinns, Nutzungsentschädigung sowie mittelbarer Schäden,
sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich nicht zwingend gehaftet wird.