Caramatic DriveOne
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Wenn der Druckregler in Fließrichtung nach einem anderen Druckregler
eingebaut wird, muss der Versorgungsdruckbereich mit dem geregelten Druckbereich des
davor liegenden Druckreglers übereinstimmen, unter Berücksichtigung des Druckverlustes
der dazwischen liegenden Rohrleitung.
Die Gasflasche muss während der Entnahme aufrecht stehen.
Ausschließlich aus der gasförmigen Phase entnehmen.
Die Gasflasche muss bei der Verwendung gegen Umfallen gesichert sein.
Gasflasche vor Überhitzung durch Strahlungs- und Heizungswärme schützen.
Einschlägige Installationsvorschriften der entsprechenden Länder beachten!
DICHTHEITSKONTROLLE
Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme im Zuge von Überwachungs- und
Wartungsarbeiten, vor einer Wieder-Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und
Instandsetzungsarbeiten durch einen Sachkundigen* auf Dichtheit geprüft werden.
Siehe QUALIFIKATION DER ANWENDER!
Prüfanschluss für Dichtprüfgerät
Im Rahmen der Druck- und Dichtheitsprüfung der Flüssiggasanlage kann am
Prüfanschluss ein Dichtprüfgerät angeschlossen werden.
1. Alle Absperrarmaturen der angeschlossenen
Verbraucher schließen.
2. Tankventil öffnen.
3. Schraubkappe des Prüfanschlusses
abschrauben.
4. Prüfschlauch (Bestell-Nr. 02 618 06) an
Prüfanschluss anschrauben.
5. Dichtheitsprüfung mit Prüfpumpe bei max.
150 mbar durchführen
.
6. Prüfschlauch abschrauben.
7. Anschluss mit schaumbildenden Mitteln nach
EN 14291 (z. B. Lecksuchspray,
Bestell-Nr. 02 601 00) einsprühen.
8. Dichtheit am Anschluss prüfen, indem auf Blasenbildung im schaumbildenden
Mittel geachtet wird.
9. Schraubkappe wieder auf Prüfanschluss schrauben.
Vereinfachte Dichtheitskontrolle
Bei jedem Gasflaschenwechsel und nach längerer Stillstandszeit, alle Anschlüsse der
Flaschenanlage auf Dichtheit prüfen (siehe Tabelle Punkt 7. und 8.).
Die vereinfachte Dichtheitskontrolle ersetzt nicht die Druck- und Dichtheitsprüfung der
Flüssiggasanlage durch Sachkundige*.
EN 1949 sowie in Deutschland DVGW-Arbeitsblatt G 607 beachten.
Bitte beachten Sie die gültigen nationalen Installationsvorschriften für Flüssiggasanlagen.
*Sachkundige im Sinne dieser Technischen Regeln (Arbeitsblatt DVGW G 607 [A] sind
insbesondere in Deutschland die, durch den DVFG anerkannte Sachkundige,
die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit
gewonnenen Erfahrungen die Gewähr dafür bieten, dass sie die Prüfung ordnungsgemäß
durchführen.