EFN EFB_Rev.01 01-2014
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8
– INSTANDHALTUNG
8.1
– BESONDERE VORKEHRUNGEN
Im Falle von nicht in diesem Handbuch beschriebenen Anomalien ist der Hersteller zu kontaktieren;
der Hersteller ist auch im Falle von Unklarheiten hinsichtlich der in diesem Handbuch beschriebenen
Instandhaltungsarbeiten
zu
kontaktieren.
Von
unqualifiziertem
Personal
durchgeführte
Instandhaltungsarbeiten können das Gerät beschädigen und den Bediener ernsthaften Gefahren
aussetzen. Von nicht qualifiziertem Personal durchgeführte Instandhaltungsarbeiten werden als
Beschädigung des Gerätes betrachtet; sie bewirken den Verfall der Garantie und entheben den
Hersteller jeder Verantwortung.
Alle ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten, bei denen die elektrische
Schalttafel geöffnet oder das Gerät zerlegt werden muss, dürfen nur bei ausgeschaltetem
Gerät und herausgezogenem Netzstecker durchgeführt werden.
Instandhaltungsarbeiten an dem unter Strom stehenden Gerät können zu schweren Unfällen,
auch tödlichen, führen.
Die Deaktivierung der Schutzeinrichtungen darf nur von zugelassenem Personal vorgenommen
werden, das für die Sicherheit der Personen sorgen muss und Schäden am Gerät zu verhindern
hat. Nach der Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten sind die Schutzvorrichtungen
wieder ordnungsgemäß zu aktivieren.
Nicht autorisiertes Personal darf sich während der Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen nicht in
unmittelbarer Nähe des Gerätes aufhalten.
Die in diesem Handbuch angegebenen oder vorgeschriebenen Zeitabstände für die Durchführung
von Kontrollen sind einzuhalten.
Nach Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen darf das Gerät erst wieder in Betrieb genommen
werden, nachdem der Techniker folgendes sichergestellt hat:
-
dass die Arbeiten vollständig durchgeführt wurden;
-
dass die Sicherheitsvorrichtungen aktiviert sind;
-
dass das Gerät einwandfrei funktioniert;
-
dass niemand am Gerät arbeitet.
8.2
– ORDENTLICHE INSTANDHALTUNG
8.2.1
– ZUSAMMENFASSENDE TABELLE DER ORDENTLICHEN INSTANDHALTUNGSARBEITEN (TAB. 5)
Komponente
Art des Eingriffs
Häufigkeit
Zuständigkeit
Modalität
Innenzelle
Reinigung
wenn
erforderlich
Für den Betrieb des Geräts
Zuständiger
Siehe Kap.
8.2.2
Außenseite
Reinigung
wenn
erforderlich
Für den Betrieb des Geräts
Zuständiger
Siehe Kap.
8.2.3
Kondensator
Reinigung
alle 60 Tage
Für den Betrieb des Geräts
Zuständiger
Siehe Kap.8.2.4
Tab. 5
Содержание EFB/01
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