00026529, Version 2.1
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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Vorgehensweise:
Das Gerät sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden.
WICHTIG! ÜBERKOPFMONTAGE ERFORDERT EIN HOHES MAß AN ERFAHRUNG. Dies beinhaltet (aber
beschränkt sich nicht allein auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installations-
material und regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Projektors.
Versuchen Sie niemals, die Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation
verfügen, sondern beauftragen Sie einen professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können
zu Verletzungen und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
Das Gerät muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden.
Wenn das Gerät von der Decke oder hochliegenden Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer mit
Traversensystemen gearbeitet werden. Das Gerät darf niemals frei schwingend im Raum befestigt werden.
Achtung:
Geräte können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen! Wenn Sie Zweifel an
der Sicherheit einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie das Gerät NICHT!
Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 10-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes des Geräts aushalten kann.
Achten Sie bei der Installation des Gerätes bitte darauf, dass sich im Abstand
von mind. 0,5 m keine leicht entflammbaren Materialien (Deko, etc.) befinden.
BRANDGEFAHR!
Achtung:
Bevor das Gerät von der Decke oder hochliegenden Trägern etc. abgehängt werden kann,
müssen Sie zuvor den Hängebügel an das Gerät anbringen.
Vorgehensweise:
Schritt 1:
Nehmen Sie den Hängebügel, die Schlossschraube und die Feststellschraube aus der
Verpackung.
Schritt 2:
Lösen Sie zunächst die seitlichen Muttern am Gerät mit dem geeigneten Werkzeug.
Schritt 3:
Setzen Sie den Hängebügel in die vorgesehene Position und ziehen Sie die seitlichen
Schrauben fest.
Schritt 4:
Nehmen Sie die Schlossschraube und stecken Sie sie von der inneren Seite des Hängebügels
durch das viereckige Loch und ziehen Sie die Feststellschraube an.
Befestigen Sie das Gerät mit dem Hängebügel über einen geeigneten Haken an Ihrem Traversensystem.
Sichern Sie das Gerät bei Überkopfmontage immer mit einem geeigneten Sicherungsseil.
Es dürfen nur Sicherungsseile und Schnellverbindungsglieder gemäß DIN 56927, Schäkel gemäß DIN EN
1677-1 und BGV C1 Kettbiner eingesetzt werden. Die Fangseile, Schnellverbindungsglieder, Schäkel und
Kettbiner müssen auf Grundlage der aktuellsten Arbeitsschutzbestimmungen (z. B. BGV C1, BGI 810-3)
ausreichend dimensioniert sein und korrekt angewendet werden.