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Funktion der Heizzeitbegrenzung
Alle Saunaöfen, ausgenommen solcher, die in
öffentlichen Saunen installiert sind und unter
Aufsicht von Personal betrieben werden, müs-
sen nach den IEC- und EN-Normen mit einem
Zeitschalter ausgestattet sein, der den Sauna-
ofen aus Sicherheitsgründen allpolig vom Netz
trennt. Dieser Zeitschalter ist üblicherweise in
den Saunasteuergeräten implementiert. Der
Zeitschalter muss außerhalb der Saunakabine
angebracht sein und darf sich nicht außer Kraft
setzen lassen.
•
In öffentlichen Saunen muss die Betriebs-
dauer des Saunaofens so begrenzt sein,
dass innerhalb von 24 Stunden die Heiz-
stäbe mindestens 6 zusammenhängende
Stunden lang spannungslos sind.
•
Bei Geräten für den Hausgebrauch muss die
Betriebsdauer auf 6 Stunden begrenzt sein,
wobei kein selbstständiges Wiedereinschal-
ten zulässig ist..
Nach UL875 (USA) muss dieser Zeitschalter
spätestens nach einer Stunde den Saunaofen
allpolig vom Netz trennen und darf sich nicht
selbstständig wieder einschalten.
Heizzeitbegrenzung
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