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93/68/EWG, 93/95/EWG und 96/58/EG. Sie entspricht der Norm EN 136:98. Sie sind mit
Rundgewinde gemäß den Normen EN 148-1 und 148-3 (vgl. Übersichtstabelle) versehen.
Prüfungen nach den gültigen Normen, Zertifizierung und Zulassung zur CE-Kennzeichnung
wurden von den folgenden Prüfstellen durchgeführt:
SFERA
(4333.3005)
Italcert - Viale Sarca, 336
SFERA SP/A
(4333.3004)
20126 Milano - Italien
SFERA SP/A ESA
(4333.2026)
(Prüfstellen Nr.
0426
)
SFERA SP/A ESA SIL
(4333.2024)
SFERA SP/A ATEX
(4201.0659)
DEKRA EXAM (vormals
DMT)
SFERA SP/A ATEX SIL
(4201.0660)
Essen - Deutschland
SFERA SIL
(4333.3002)
(Prüfstellen Nr.
0158
)
SFERA SP/A SIL
(4333.3001)
SFERA SP/A ASB
(4344.2066)
SFERA SP/A ASB SIL
(4344.2067)
Das CE-Zeichen „
CE 0426
” kennzeichnet die Prüfstelle, die die Herstellung gemäß Artikel 11/B
der Richtlinie 89/686 EWG überwacht (Italcert - Viale Sarca, 336 - 20126 Milano - Italien -
Prüfstellen Nr.
0426
).
Die entsprechenden Informationsbroschüren der verwendeten Atemfilter oder anderer
Atemschutzausrüstung sind gleichfalls zu beachten.
Benutzer von Atemschutzgeräten müssen gesundheitlich tauglich sein. Sie sind im Gebrauch
mit Atemschutzgeräten zu unterweisen und mit dem Gerät vertraut zu machen. Personen mit
Bärten oder Koteletten im Bereich der Dichtlinien sind nicht geeignet zum Tragen von
Atemschutzgeräten, da bei ihnen ein dichter Sitz der Maske nicht gewährleistet ist.
Beim Einsatz sind die jeweils höchstzulässigen Schadstoffkonzentrationen (Grenzwerte = GW)
in der Umgebungsatmosphäre zu beachten. Diese Grenzwerte sind z.B. den
Informationsbroschüren der Atemfilter bzw. Isoliergeräte, die in Verbindung mit der Maske
verwendet werden, zu entnehmen.
Beim Kontakt mit Ölen, Schmiermittel, Lösemittel, Oxidiermittel, Azetat, Wasserstoffperoxid,
Säuren und Laugen etc. ist die Atemschutzmaske gemäß dieser Informationsbroschüre
unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren (gemäß Abschnitt 7.2).
2.1
Besondere Einsatzbedingungen
Wenn Gefährdungen neben dem Schutz der Atemorgane zusätzliche persönliche
Schutzausrüstungen erfordern, ist die Kompatibilität dieser Schutzausrüstungen mit der
Vollmaske genauestens zu prüfen. Diese zusätzlichen Schutzmaßnamen dürfen die volle
Wirksamkeit des Atemschutzgerätes nicht beeinträchtigen.
Gefährdungen dieser Art können u.a. sein:
Flüssige, dampf- oder gasförmige hautschädigende Stoffe,
Hautresorptive Schadstoffe,
Gefährdung durch optische Strahlung,
Gefährdung durch mechanische Einwirkungen,
Gefahr durch explosionsgefährliche Umgebungsatmosphäre,
Gefahr durch Sauerstoff oder sauerstoffangereicherte Luft.
In Zweifelsfällen steht Ihnen der D.P.I. s.r.l. Kundendienst gern beratend zur Seite.
DE
Содержание SFERA
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