184355_BA_INT_010 Fasslifter Servo mit Fassklammer K Seite 7 von 27 Seiten
Ausgabe 09/2015
115215, 138379,181094, 181096
140832, 143858, 181095, 181097
Fasslifter mit Hydraulik:
Die Hydraulikanlage regelmäßig auf Ölstand und Lecköl kontrollieren ggf. bei Lecköl die Verschraubung
nachziehen oder einen Dichtungswechsel durchführen. Zum evtl. Nachfüllen handelsübliches Hydrauliköl
entsprechend ISO VG 46 verwenden. Nur sachkundiges Personal einsetzen.
Die Prüfung der Hubkette ist auf der gesamten Länge erforderlich, auch bei verdeckt liegenden Teilen.
Bei Feststellung folgender Schäden an der Kette darf der Fasslifter nicht mehr eingesetzt werden:
a) Auffällige Längung der Kette oder eines Einzelgliedes
b) Bruch eines Kettengliedes
c) Anrisse in einem Kettenglied
d) Verformung eines Kettengliedes
e) Verschleiß an der Sicherung der Bolzen
Fasslifter mit Seilwinde:
Die Winde stets in einem guten Betriebszustand halten. Nicht gewartete Maschinenteile können zu
Funktionsstörungen und zu Unfällen führen.
Die Prüfung des Seiles ist auf der gesamten Länge erforderlich, auch bei verdeckt liegenden Teilen.
Bei beschädigtem Drahtseil Fasslifter instand setzen und Seil austauschen.
9. Typen FH-EX (Geräte in Ex-Ausführung)
9.1 Einsatz und Verwendungszweck
zusätzlich zu Kapitel 3. „Einsatz und Verwendungszweck“ gelten bei der Ex-Ausführung folgende Hinweise:
Das Produkt darf nur gemäß der Gerätekennzeichnung bestimmungsgemäß verwendet werden. Die
Kennzeichnung befindet sich auf dem Typenschild des Produktes.
9.2 Zusätzliche Hinweise
Zusätzlich zu den vorherigen Kapiteln gelten bei Ex-Geräten die folgende Hinweise:
Das Auspacken der Fasslifter darf nur im nicht Ex- Bereich erfolgen.
Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, Explosionsschutzmaßnahmen
Beim Handling, der Lagerung und dem Umfüllen von Stoffen, die eine explosionsfähige Atmosphäre
bilden können, müssen die Anforderungen der ATEX-Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG in Verbindung
mit der 11. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) beachtet werden. Je nach Ex-Zone sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Verhinderung
der Bildung der explosionsfähigen Atmosphäre durch Konzentrationsbeeinflussung (z.B. ausreichende
Lüftung), Betriebsbedingungen und konstruktive Gestaltung (z.B. geeignete und zugelassene Behälter,
geeigneter Lagerraum) muss im Vordergrund stehen.
Die Vermeidung von Zündquellen durch elektrostatische Aufladungen durch einen elektrischen
Potentialausgleich, Vermeidung mechanisch erzeugter Funken durch Verwendung von z.B. geeignetem
Werkzeug, geeigneten Transport- und Beladehilfsmitteln und Vermeidung thermischer Zündquellen durch
geeignete Verfahren, Verhinderung von Reibung, Blitzschutz, offenes Feuer, offenes Licht sowie
Rauchen muss beachtet werden.