Originalgebrauchsanweisung
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11. Garantie
T.I.P. garantiert dem privaten Endkunden (im Folgenden „Kunde“), nicht hingegen dem
gewerblichen Nutzer, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das vom
Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gekaufte Gerät innerhalb eines Zeit-
raums von 2 Jahren frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird. Die vertraglichen
oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch
diese Garantie nicht berührt. Insbesondere werden die gesetzlichen Mängelrechte durch die
Garantie nicht eingeschränkt.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs des Gerätes durch den Kunden, zu
nachfolgenden Bedingungen:
I.
Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführen sind, kostenlos beseitigt. Reklamationen sind unmittelbar nach Feststellung
schriftlich zu melden.
I
I.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden oder
Verschleißerscheinungen aufweist, die durch eine von der normalen Bestimmung oder
Vorgaben der Gebrauchsanweisung von T.I.P. abweichende Benutzung verursacht worden
sind.
Keine Garantie besteht insbesondere:
- Bei unsachgemäßer Behandlung und bei eigenen Veränderungen am Gerät
- Bei mechanischer Beschädigung des Gerätes von außen und Transportschäden
- Bei üblicher Abnutzung von Verschleißteilen
- Bei Schäden, die auf höhere Gewalt, Wasser, Blitzschlag, Überspannung zurückzu-
führen sind
- Bei Missachtung der Gebrauchsanweisung und Bedienungsfehlern
- Wenn das Gerät keinen technischen Defekt aufweist
III.
Die vom Kunden geltend gemachten Fehler wird T.I.P. nach eigenem Ermessen auf
seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben
bzw. das Gerät austauschen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von T.I.P. über.
Nach Ablauf der Garantie anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
IV.
Weitergehende Ansprüche oder eine weitergehende Haftung bestehen auf Grund der
Garantie nicht, es sei denn zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften kommen zur An-
wendung, wie zum Beispiel das Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der
groben Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit durch T.I.P..
Von T.I.P. erbrachte Garantieleistungen verlängern die Garantiefrist nicht, auch hinsichtlich
eventuell ausgetauschter Komponenten. Die Garantieverpflichtung erlischt im Falle des
Weiterverkaufs durch den Kunden.
V.
Der Garantieanspruch ist vom Kunden durch Vorlage der Kaufquittung nachzuweisen,
welche dem Gerät bei Rücksendung beizulegen ist. Ohne gültige Kaufquittung ist eine
kostenfreie Reklamationsbearbeitung im Zuge dieser Herstellergarantie nicht möglich.
VI.
Besondere Hinweise zur Geltendmachung der Garantie:
1. Sollte Ihr Gerät nicht mehr richtig funktionieren, überprüfen Sie bitte zunächst, ob ein
Bedienungsfehler oder eine Ursache vorliegt, die nicht auf einen Defekt des Gerätes
zurückzuführen ist.
2. Falls Sie Ihr defektes Gerät zur Reparatur bringen oder einsenden, fügen Sie bitte auf
jeden Fall folgende Unterlagen bei:
−
Kaufquittung.
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