CPS3-1M-2M-DED
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Bis
3m Länge
müssen die Batterie-Verbindungskabel
unbedingt einen größeren oder mit den Werten in der
untenstehenden Tabelle identischen Querschnitt haben:
Der Kabeltyp (H07-VK, MX…) muss vom Installateur je
nach Anwendungstyp und den gültigen Normen festgelegt
werden.
Unbedingt die Kabeldurchführungen oder Stopfbüchsen an
der Unterseite des Gehäuses beibehalten, um eine
Beschädigung der Verbindungskabel an den Metallwänden
des Gehäuses zu verhindern und die Isolation zwischen den
aktiven Leitern und der elektrischen Masse zu gewährleisten.
3.2.4. Masse Verbindungskabel der Anlage
Je nach den für die betreffende Anwendung geltenden Normen muss das Gehäuse des Ladegerätes an den
Massenplan der Anlage angeschlossen sein.
Dazu das Masse-Verbindungskabel der Anlage an die Massenschraube im Inneren des Ladegerätes anschließen
(siehe Kapitel « Benutzerschnittstelle-Zone »).
Das benutzte Kabel muss einen Querschnitt von mindestens 2,5mm² haben, vom Typ HO7-VK sein und mit einem
geeigneten Kabelschuh versehen sein.
3.2.5. Maßnahmen gegen von dem Gerät erzeugte elektromagnetische Störungen
Für alle Anschlüsse geschirmtes Kabel benutzen (*). Die Abschirmung muss an der Sender- und an der
Empfängerseite an die Masse angeschlossen sein.
Die Länge der Kabel und die Anschlüsse der Abschirmungen maximal reduzieren.
Die Kabel so nah wie möglich an den Massen herführen (lose Kabel und Schleifen sind zu vermeiden – die Kabel
gegen die Massen drücken).
Speise- und Bedienungskabel trennen.
Leistungs- und Prüfkabel trennen (Mindestabstand 200mm).
Die Kabel dürfen nur die Speisung des Gerätes gewährleisten. Eine Umleitung oder eine Überbrückung zur
Speisung eines anderen Gerätes sind zu verbieten.
(*) Dies ist eine Installationsempfehlung und keine Verpflichtung. Der Elektroinstallateur entscheidet unter
Berücksichtigung der elektromagnetischen Verträglichkeit der Umgebung,
ob er ein geschirmtes Kabel benutzt oder nicht.
3.2.6. Kabelungsprinzip
3.2.6.1. Standard Kabelung
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