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COMUNELLO
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DEUTSCH
ACHTUNG:
Die Rückstellung der werkseitigen Konfiguration umfasst nicht die Löschung aller zuvor gespeicherten Funksteuerungen und
der Regel der ersten Funksteuerung.
13 DIAGNOSTIK
Fotozellentest:
Das Steuergerät ist für den Anschluss von Licherheitsvorrichtungen gemäß Punkt 5.1.1.6 der Richtlinie EN 12453 vorbereitet. Bei
jedem Bewegungszyklus wird die angeschlossene Fotozelle auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Bei fehlendem Anschluss und/oder
Betriebsunfähigkeit erlaubt die Steuerung keine Schrankenbewegung und zeigt durch das gleichzeitige Blinken aller Signal-Leds an, dass
der Test gescheitert ist. Nach Rückstellung des korrekten Fotozellenbetriebs ist die Steuerung für eine normale Verwendung einsatzbereit.
Dies garantiert eine Defektüberwachung gemäß Kategorie 2 der Richtlinie EN 954-1.
Eingabebefehle testen:
An jedem Eingang für die Betätigung mit Niederspannung verfügt die Steuerung über eine Signal-LED für eine rasche Zustandskontrolle.
Betriebslogik: LED eingeschaltet Eingang geschlossen, LED ausgeschaltet Eingang geöffnet.
14 GARANTIE
a) Diese Garantie beschränkt sich im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Falle des Verkaufs von Gütern für den professionellen Gebrauch auf
die Reparatur oder Auswechslung des von der Firma FRATELLI COMUNELLO SPA als fehlerhaft anerkannten Produktbestandteiles durch gleichwertige
regenerierte Produkte (im Folgenden „Konventionalgarantie“); nicht in der Garantie enthalten sind die anfallenden Kosten für die Reparatur- und
Auswechslungsarbeiten des Materials (beispielsweise Lohnkosten, Materialmietkosten, usw.).
b) Die Anwendung der Regelung laut Artikel 1490-1495 des ital. Zivilgesetzbuches wird ausgeschlossen.
c) FRATELLI COMUNELLO SPA garantiert die Funktionsfähigkeit der Produkte im Rahmen der im oberen Punkt 1 angegebenen Grenzen. Außer es wurde
anders vereinbart, läuft die vertragliche Garantie für 24 (vierundzwanzig) Monate ab dem Fertigungsdatums, das auf die Produkte geprägt ist. Die Garantie
ist nur dann wirksam und für COMUNELLO bindend, wenn das Produkt in Übereinstimmung mit den Installations- und Sicherheitsbestimmungen, die von
COMUNELLO geliefert worden sind und in jedem Fall auf der Internetseite http://www.comunello.com/it/corporate/condizioni-generali/ nachlesbar sind,
korrekt montiert und gewartet worden ist
d) Die Garantie umfasst nicht: Transportschäden, Defekte oder Schäden durch Mängel der elektrischen Anlage beim Käufer des Produkts und/oder durch
Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit, unangemessene oder abweichende Verwendung der Anlage, Defekte oder Schäden durch unbefugte Eingriffe am Produkt
oder infolge einer falschen Anwendung/Installation (dazu empfehlen wir, die Anlage mindestens alle sechs Monate zu warten) oder des Einbaus eines nicht
Originalersatzteils; Mängel, die durch den Kontakt mit Chemikalien und/oder das Aussetzen der Witterung entstanden sind.
Die Garantie deckt nicht die Kosten für das Verbrauchsmaterial und COMUNELLO erhöht in jedem Fall die Schuldforderung für jeden beim Kunden
durchgeführten Eingriff, wenn dieser nicht unter die Garantie fällt oder der Kunde das Produkt COMUNELLO nachlässig, unvorsichtig oder unkundig
verwendet hat und durch eine korrekte Verwendung des Produkts die Reparatur oder den Austausch vermieden hätte werden können.
e) Bedingungen für die Garantiedurchführung: Außer es wurde anders vereinbart, kann man seinen Anspruch auf die vertragliche Garantie mit Vorlage der
Kopie des Kaufdokuments (Steuerrechnung) bei COMUNELLO ausüben. Der Kunde muss den Defekt COMUNELLO innerhalb einer Frist von 30 (dreißig)
Tagen ab seiner Entdeckung melden.
Der Anspruch muss innerhalb einer Frist von 6 (sechs) Monaten ab der Entdeckung geltend gemacht werden. Die Teile der Produkte, für die man die
vertragliche Garantie aktivieren möchte, müssen vom Kunden an FRATELLI COMUNELLO SPA, Via Cassola 64, 36027 Rosà (VI), Italien eingeschickt
werden.
f) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für indirekte Schäden, verlorengegangene Gewinne, und Produktionsverluste und er kann für die
Entschädigung keine Summen einfordern, die den Wert der gelieferten Bauteile oder der Produkte übersteigen. Die Transportkosten für zu reparierende
oder reparierte Produkte gehen auch unter der vertraglichen Garantie zu Lasten des Kunden.
g) Kein externer von technischem Personal von COMUNELLO durchgeführter Eingriff wird von der vertraglichen Garantie abgedeckt.
h) Spezifische Änderungen an den hier beschriebenen Bedingungen der vertraglichen Garantie können von den Vertragsparteien in ihren Verkaufsverträgen
festgelegt werden.
i) Bei Rechtsstreitigkeiten findet das italienische Recht Anwendung und ist das Gericht Vicenza zuständig.
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