1. Sicherheitshinweise
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V_01/06/2010
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1.2 Sicherheitshinweise zum Arbeiten mit Druckluft und Ausblaspistolen
• Verdichter und Leitungen erreichen im Betrieb hohe Temperaturen. Berührungen führen zu Ver-
brennungen.
• Die vom Verdichter angesaugten Gase oder Dämpfe sind frei von Beimengungen zu halten, die
in dem Verdichter zu Bränden oder Explosionen führen können.
• Beim Lösen der Schlauchkupplung ist das Kupplungsstück des Schlauches mit der Hand fest-
zuhalten, um Verletzungen durch den zurückschnellenden Schlauch zu vermeiden.
• Bei Arbeiten mit der Ausblaspistole Schutzbrille tragen. Durch Fremdkörper und weggeblasene
Teile können leicht Verletzungen verursacht werden.
• Mit der Ausblaspistole keine Personen anblasen oder Kleidung am Körper reinigen.
1.3 Sicherheitshinweise beim Farbspritzen
• Keine Lacke oder Lösungsmittel mit einem Flammpunkt von weniger als 55 °C verarbeiten.
• Lacke und Lösungsmittel nicht erwärmen.
• Werden gesundheitsschädliche Flüssigkeiten verarbeitet, sind zum Schutz Filtergeräte
(Gesichtsmasken) erforderlich. Beachten Sie auch die von den Herstellern solcher Stoffe
gemachten Angaben über Schutzmaßnahmen.
• Die auf den Umverpackungen der verarbeiteten Materialien aufgebrachten Angaben und Kenn-
zeichnungen der Gefahrstoffverordnung sind zu beachten. Gegebenenfalls sind zusätzliche
Schutzmaßnahmen zu treffen, insbesondere geeignete Kleidung und Masken zu tragen.
• Während des Spritzvorgangs sowie im Arbeitsraum darf nicht geraucht werden. Auch Farb-
dämpfe sind leicht brennbar.
• Feuerstellen, offenes Licht oder funkenschlagende Maschinen dürfen nicht vorhanden sein
bzw. betrieben werden.
• Speisen und Getränke nicht im Arbeitsraum aufbewahren oder verzehren. Farbdämpfe sind
schädlich.
• Der Arbeitsraum muss größer als 30 m³ sein und es muss ausreichender Luftwechsel beim
Spritzen und Trocknen gewährleistet sein. Nicht gegen den Wind spritzen. Grundsätzlich beim
Verspritzen von brennbaren bzw. gefährlichen Spritzgütern die Bestimmungen der örtlichen
Polizeibehörde beachten.
• In Verbindung mit dem PVC-Druckschlauch keine Medien wie Testbenzin, Butylalkohol und
Methylenchlorid verarbeiten (verminderte Lebensdauer).
1.4 Betrieb von Druckbehältern
• Wer einen Druckbehälter betreibt, hat diesen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten,
ordnungsgemäß zu betreiben, zu überwachen, notwendige Instandhaltungs- und Instandset-
zungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicher-
heitsmaßnahmen zu treffen.
• Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall erforderliche Überwachungsmaßnahmen anordnen.
• Ein Druckbehälter darf nicht betrieben werden, wenn er Mängel aufweist, durch die Beschäf-
tigte oder Dritte gefährdet werden.
• Der Druckbehälter ist regelmäßig auf Beschädigungen, wie z. B. Rost zu kontrollieren. Stellen
Sie Beschädigungen fest, so wenden Sie sich bitte an die Kundendienstwerkstatt.
Bewahren Sie die Sicherheitshinweise gut auf.
466789.book Seite 8 Mittwoch, 16. Juni 2010 11:05 11