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Bühnen, Zangen, Reifen, flexible Wellen, Batterien,
Ladevorrichtungen u .ä .) und Ausgabematerialien
(Messer, Laubsägen, Schleifmittel, Sägeblätter, Bohrer,
Bohrmeißel, Schmierstoffe u .ä .), mit Ausnahme von
Fällen der mechanischen Beschädigungen der oben
angeführten Erzeugnisse, die infolge des Garantiever-
stoßes des Elektrogerätes geschahen;
• Den natürlichen Verschleiß des Gerätes oder seiner
Teile (Qualität der Ressourcen, starke innere oder äu-
ßere Verschmutzung, Qualität des Schmiermittels);
• Auf ein Gerät, das während der Garantiefrist von Per-
sonen oder Organisationen geöffnet oder repariert
wurde, die keine juristische Vollmacht für die Durch-
führung der Reparatur besitzen;
• Auf ein Gerät mit einer entfernten, ausgewaschenen
oder geänderten werkseigenen Nummer, sowie,
wenn die Daten auf dem Elektrogerät mit den Daten
auf dem Garantiekupon nicht übereinstimmen;
• Auf eine vorbeugende Wartung des Elektrogerätes,
zum Beispiel: Reinigung, Wäsche, Schmieren .
6.
Der Betrieb des Elektrogerätes mit Merkmalen eines
Defektes ist nicht zulässig (erhöhte Funkenbildung,
Brandgeruch, erhöhter Lärm, starke Vibration, ungleich-
mäßiges Drehen, Leistungsverlust) . Der Betrieb des
Elektrogerätes bei Vorhandensein von mechanischen
Beschädigungen des Kabels der Stromversorgung (Ris-
se, Kratzer, Brüche der Bänder), des Netzsteckers, sowie
von Beschädigungen des Körpers des Elektrogerätes ist
verboten .
7.
Fehlerhafte Baueinheiten der Geräte werden in der
Garantiezeit kostenlos repariert oder werden durch neue
ersetzt . Die Entscheidung über die Frage der Zweckmä-
ßigkeit des Ersatzes oder der Reparatur bleibt dem Ser-
vicedienst vorbehalten .
Die Beseitigung der Schäden, die von uns als Garantie-
fall anerkannt werden, erfolgen wahlweise durch die Ge-
sellschaft BORT GLOBAL LIMITED mittels einer Reparatur
oder des Ersatzes des fehlerhaften Gerätes . Die ersetzten
Geräte und ihre Teile gehen ins Eigentum des Service-
dienstes der BORT GLOBAL LIMITED über .
8.
Empfehlungen für die vorbeugende Wartung des Elek-
trogerätes:
Für das Elektrogerät wird die Durchführung einer regel-
mäßigen vorbeugenden Wartung empfohlen (Reinigen,
Wäsche, Ersatz des Schmiermittels im Getriebe und den
Lagern; Ersatz von Schnellverschleißteilen) . Das gewähr-
leistet die tadellose Arbeit des Elektrogerätes während
der gesamten Laufzeit . Die Periodizität der Durchführung
der vorbeugenden Wartung ist bei nomineller Belastung
der Frist des natürlichen Verschleißes der Kohlenbürsten
gleich . Die Arbeit für die Durchführung der vorbeugen-
den Wartung wird laut der geltenden Preisliste des Ser-
vicezentrums bezahlt . Die bei der Durchführung der vor-
beugenden Wartung aufgetauchten Schäden, die unter
die Gültigkeitsdauer der Garantieverpflichtungen Fallen,
werden kostenlos behoben . Schäden, die nicht unter die
Garantiefrist fallen und bei der Diagnostik entdeckt wer-
den, werden laut Abkommen der Parteien in gewohnter
Vorgehensweise behoben .
Die Durchführung einer vorbeugenden Wartung ändert
die Dauer der Garantiezeit nicht .
Andere Ansprüche, außer dem erwähnten Recht auf kos-
tenlose Behebung der Mängel des Gerätes, fallen nicht
unter die Gültigkeit der gegenwärtigen Garantie .
9.
Die gegenwärtige Garantie verletzt andere legitime
Rechte des Konsumenten, die ihm durch die geltende
Gesetzgebung gewährt werden, nicht .
* Je nach Modell .
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