1.1.4
Allgemeiner Arbeitsbereich. Das gesamte wartungsteam
und die anderen Bediener im Arbeitsbereich, sind über die
durchzuführende Arbeit zu informieren. Arbeiten in engen räu- men
vermeiden. Die Zone um den Arbeitsbereich muss abgesperrt
werden. Durch die Kontrolle des brennbaren materials sicherstellen,
dass der Bereich sicher ist.
1.1.5
Überprüfung auf vorhandenes Kältemittel. Der Bereich
muss vor und während der Arbeiten mit einem speziellen
messgerät für Kältemittel überprüft werden, damit der techniker stets
über eine mögliche, explosionsgefährdete umgebung informiert ist.
sicherstellen, dass das leckagenmessgerät für den gebrauch mit
brennbaren Kältemitteln geeignet ist, also keine funken erzeugt,
entsprechend versiegelt und wirklich sicher ist.
1.1.6
Vorhandene feuerlöscher. Falls am Kühlgerät oder an
irgendeinem, damit verbundenen Bauteil, Arbeiten auszuführen sind,
muss eine geeignete Brandschutzausrüstung in greifbarer nähe sein.
immer einen feuerlöscher mit trockenpulver oder mit CO2 in der nähe
des nachfüllbereiches haben.
1.1.7
Abwesenheit von Zündquellen. Keiner der Bediener, der
am Kühlsystem einen Eingriff ausführt, bei dem leitungen
vorhanden sind, die brennbares Kühlmittel enthalten oder enthalten
haben, darf jemals Zündquellen so verwenden, dass diese einen
Brand oder eine explosion auslösen können. Alle möglichen
Zündquellen, dies gilt auch für das Rauchen von Zigaretten,
müssen vom jenem Ort bei Vorgängen, bei denen installiert,
repariert, demontiert oder entsorgt wird, entfernt gehalten werden,
denn es könnte brennbares Kühlmittel in die umgebung entweichen.
Vor dem Arbeitsbeginn ist der umgebungsbereich des geräts zu
untersuchen, um sicherzustellen, dass keine brennbaren elemente