Personen, die über oder in einem Kühlkreislauf arbeiten, müssen in
Besitz einer gültigen Zertifizierung sein, die ihre Kompetenz im
sicheren Umgang mit Kältemitteln gemäß einer spezifischen, in der
Branche anerkannten prüfung belegt.
Wartungen dürfen ausschließlich so durchgeführt werden, wie
dies vom Gerätehersteller empfohlen wird. Wartungen und
Reparaturen, bei denen die Hilfe weiterer Fachleute notwendig ist,
müssen durch eine person überwacht werden, die Fachkenntnisse
im Umgang mit brennbaren Kühlmitteln besitzt.
Transport von geräten mit Brennbaren Kühlmitteln
nehmen sie Bezug auf die gesetzesvorschriften zum transport.
Gerätemarkierung mit symbolen: nehmen sie Bezug auf die
lokalen gesetzesvorschriften.
Entsorgung von geräten mit Brennbaren kühlmitteln nehmen
sie Bezug auf die nationalen gesetzesvorschriften.
Lagerung des geräts/der vorrichtung. Die lagerung des geräts
muss mit den Anleitungen des Herstellers konform sein.
Lagerung des Verpackten geräts (nicht Verkauft).
Die Verpackung ist so vorzusehen, dass eine mechanische
Beschädigung des Apparats keinen Kühlmittelverlust verursacht.
Die maximale Anzahl von geräten, die gemeinsam gelagert werden
können, ist in den örtlichen gesetzesvorschriften angegeben.
Informationen zur wartung
1.1.2 Bereichskontrolle. Bevor mit Eingriffen an Systemen mit
brennbarem Kühlmittel begonnen wird, müssen sicherheitskontrollen
durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Zündrisiko minimal
ist. Folgende Vorsichtsmaßnahmen bei eventuellen eparaturen des
Kühlsystems vor der nutzung beachten.
1.1.3
Die Arbeit ausführen. Die Arbeit ist unter Überwachung
auszuführen, um das risiko von vorhande- nem, brennbaren gas oder
Dampf während der Arbeit zu minimieren.