
Deutsch 17
07-2020
versehenem Kaufbeleg (Rechnung oder Lieferschein) mit
aufgeführter Maschinennummer und beinhaltet:
Kostenlose Beseitigung evtl. Störungen, Kostenloser Ersatz
aller schadhaften Teile mit Neuteilen.
Die Gewährleistung wird abgelehnt:
▪
bei Durchführung von Arbeiten am Bohrmotor durch
Personen, die nicht von BERNER dazu berechtigt
wurden.
▪
bei Beschädigungen des Bohrmotors, die auf
unsachgemäßen Umgang, falsche Anwendung,
Überlastung
oder
auf
Nachlässigkeit
zurückzuführen sind.
▪
bei
Ausbau
oder
Überbrückung
der
Sicherheitseinrichtungen des Bohrmotors.
▪
Bei verschlissenen Verschleißteilen, die bei der
Reparatur ersetzt wurden.
Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Bedienungsanleitung
und Arbeitsschutzvorschriften lehnt der Hersteller jegliche
Verantwortung ab.
Verschleißteile
sind
von
einer
Gewährleistung
ausgeschlossen. Verschleißteile, sind die Teile, die bei
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Maschinen einer
betriebsbedingten
Abnutzung
unterliegen.
Die
Verschleißzeit ist nicht einheitlich definierbar, sie differiert
nach der Einsatzintensität. Die Verschleißteile sind
gerätespezifisch entsprechend der Betriebsanleitung zu
warten, einzustellen und ggf. auszutauschen.
Ein
betriebsbedingter
Verschleiß
bedingt
keine
Materialansprüche.
Verschleißteile, die von jeglicher
Gewährleistung ausgenommen sind, entnehmen Sie der
nachfolgenden Auflistung:
Kabel,
Schalter,
Stecker,
Kohlebürsten,
Kollektor,
Kugellager die nicht im Ölbad laufen, Wellendichtringe,
Reib-
und
Überlastkupplungen,
Getriebespindel,
Zündkerzen, Filter, Hydraulikkupplungen, Lauf- und
Antriebsräder, Gleit- und Wälzlager, Führungselemente wie
Rollen, Führungsleisten, Buchsen, Lager, Hilfs- und
Betriebsstoffe
.
Vorraussetzung der Anerkennung der Gewährleistung ist ,
dass die Kernbohrmaschine zu einem autorisierten
Servicenter geschickt wird,
▪
ein Kaufbeleg beigefügt ist (Rechnung oder
Lieferschein mit Maschinennummer),
▪
die vom Hersteller vorgeschriebene Reinigung und
Wartung nach 250 Betriebsstunden (Standzeit der
Kohlebürsten) durchgeführt wurde und die vom
Gesetzgeber vorgeschriebene VDE 100-0701/702
Prüfung alle 6 Monate durchgeführt wurde,
▪
die Maschine nicht von ungeschultem Personal
geöffnet wurde,
▪
die Maschine nur in dem Bereich eingesetzt wurde,
für die sie gemäß dem Datenblatt und der
Bedienungsanleitung vorgesehen ist,
▪
die
Sicherheitshinweise
in
der
Bedienungsanleitung beachtet wurden.
BERNER gewährt keine
Gewährleistung
▪
bei aufgebrochenem Siegel im Elektroteil,
▪
wenn der Motor bereits von nicht BERNER
geschulten Servicewerkstätten geöffnet wurde
▪
bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Wasser,
Schneidschlämme,
▪
bei Schäden durch mechanische oder elektrische
Überlastung
▪
bei Schäden durch mangelnde Wartung und Pflege
Austausch oder Rücknahme im Gewährleistungsfall
Ein Austausch oder eine Rücknahme wird nach 2
Reparaturversuchen und nach Rücksprache mit BERNER
Motoren Handels GmbH gewährt. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.
Im Falle einer Rücknahme oder Austausch in ein Neugerät,
wird generell ein Nutzungsabzug der oben genannten
Verschleißteile von BERNER in Rechnung gestellt.
Teile, die vom Benutzer gewechselt
werden können
Es gibt keine Teile am BERNER-Produkt, die vom Benutzer
gewechselt werden können. Der Wechsel darf nur von
autorisiertem BERNER-Personal ausgeführt werden.
BERNER-Servicezentrum - Adressliste
Bitten Sie Ihren Händler um eine Adressliste der BERNER-
Servicecentren
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Das Inhaltsverzeichnis finden Sie in der
Ersatzteilliste
, die
für Ihr Modell gilt und die sich zusammen mit diesem
Handbuch in der Verpackung befindet.
Produkte an ihrem Lebensende (**Handhabung für Deutschland- siehe unten).
Das Symbol auf der linken Seite, das Sie auf dem Produkt oder auf seiner Verpackung finden können, bedeutet, dass dieses
Produkt nicht als Haushaltsmüll behandelt werden darf. Das Produkt muss an seinem Lebensende an einer für das Recyceln von
elektronischen und elektrischen Geräten geeigneten Sammelstelle abgegeben werden.
Sorgen Sie dafür, dass das Produkt richtig entsorgt wird. Damit helfen Sie, mögliche negative Folgen für die Umwelt und die
menschliche Gesundheit zu verhindern. Fragen Sie Ihren Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, nach genaueren
Informationen darüber, was zu machen ist, wenn Ihr Produkt nicht funktioniert und nicht reparierbar ist.
Ihr Produkt ist nach dem 13. August 2005 neu auf dem Markt eingeführt worden.
Änderungen dieses Handbuchs vorbehalten.
**Produkte an ihrem Lebensende.
Ihre Kernbohrmaschine unterliegt der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) vom 27.01.2003. BERNER verpflichtet sich zur Entsorgung
diese Maschine zurückzunehmen,
WEEE- Registriernummer: DE 83746991.Ihre Kernbohrmaschine ist kostenfrei bei BERNER oder einer von BERNER benannten
Annahmestelle anzuliefern.
WARNUNG:
DER HERSTELLER ÜBERNIMMT KEINE
VERANTWORTUNG, WENN DIE OBIGEN
"SICHERHEITS- UND BEDIENANWEISUNGEN"
NICHT BEACHTET WERDEN.
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Страница 6: ...4 5 6 L M ...
Страница 7: ...OK OK I II III ON ON OFF OFF I II III IV LOCK ON 7 ...
Страница 8: ...SERIAL 8 ...
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