4.3
Einpolige Phasenprüfung
Zur Durchführung der einpoligen Phasenprüfung stets
die Berührungselektrode (11) berühren.
Die einpolige Phasenprüfung funktioniert ab einer Wech-
selspannung von ca.100 V (Pol > 100 V AC).
Bei der einpoligen Phasenprüfung zur Ermittlung von
Außenleitern kann unter Umständen (z.B. bei isolieren-
den Körperschutzmitteln oder an isolierenden Standor-
ten) die Anzeige-Funktion beeinträchtigt werden.
Die einpolige Phasenprüfung ist nicht geeignet zur Prü-
fung auf Spannungsfreiheit. Dafür ist immer eine zwei-
polige Spannungsprüfung erforderlich.
Geräteprüfspitze mit dem Messobjekt verbinden.
In der Anzeige leuchtet die LED (5).
4.4
Spannungsprüfung mit RCD/FI - Auslösetest
Bei Spannungsprüfungen in Anlagen mit RCD/FI- Schutzschal-
tern kann ein RCD/FI mit 10 mA oder 30 mA Nennfehlerstrom
ausgelöst werden.
Dazu wird die Spannung zwischen L und PE geprüft.
Der RCD/FI löst aus.
Um das Auslösen des RCD/FI zu vermeiden, muss für ca.
5 s zwischen L und N geprüft werden. Im unmittelbaren
Anschluss kann die Spannung zwischen L und PE geprüft
werden, ohne dass der RCD/FI auslöst.
4.5 Widerstandsmessung (nur 2000 gamma)
Das Prüfobjekt muss spannungsfrei sein.
Spannungsfreiheit zweipolig am Messobjekt überprüfen.
Beide Prüfspitzen mit dem Messobjekt verbinden, Taste
“
Messstellenbeleuchtung
” (10) drücken und Wider-
standswert von der Anzeige ablesen. Die LED Rx/
Ω
(7)
leuchtet.
Der Widerstandsmessbereich beträgt 1…1999
Ω
bei
einer Auflösung von 1
Ω
.
Nach Drücken der Taste “
Messstellenbeleuchtung
”
(10) ist die Widerstandsmessung 20 sec. aktiv.
Wird während der Widerstandsmessung eine Spannung
an die Prüfspitzen angelegt, schaltet der Spannungsprü-
fer automatisch auf Spannungsmessung um.
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