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DEUTSCH
Die ASSKEA Sekretsauger M-Serie sind mit
einem Lithium-Ionen-Akku ausgestattet, wel-
cher im Gegensatz zu herkömmlichen Ak-
kutypen über eine geringe Selbstentladung
verfügt. Lithium-Ionen-Akkus weisen zudem
keinen Memory-Effekt auf. Sie können und
sollten daher nach erfolgter Initialladung je-
derzeit geladen werden. Lediglich häufiges
Kurzladen sollte vermieden werden.
Die Lagerung und das Laden der ASSKEA
Sekretsauger M-Serie sollte unter Beachtung
der in den technischen Daten angegebenen
Umgebungsbedingungen, optimalerweise bei
Zimmertemperatur, erfolgen. Die Geräte inkl.
Akku niemals entladen lagern!
Werden die Geräte über einen längeren Zeit-
raum (ca. 10 Monate) nicht betrieben, muss
der Akku wieder vollständig aufgeladen wer-
den.
Der Akku der ASSKEA Sekretsauger M-Serie
ist durch Schutzmaßnahmen gegen Tiefen-
entladung geschützt, dennoch sind obige
Hinweise zum Laden zu beachten. Der Akku
ist des Weiteren vor Überhitzung beim La-
den geschützt. Sollte die Akkutemperatur
während des Ladens durch nicht bestim-
mungsgemäße Umgebungsbedingungen
überschritten werden, so wird die Ladung
zur Abkühlung zeitweilig unterbrochen. Die-
se Maßnahme dient der Sicherheit und Scho-
nung des Akkus.
2.4 Gewährleistung
WARNUNG: Eine Änderung des ME-
Gerätes ist nicht erlaubt!
Die Dauer der Gewährleistung für die
ASSKEA Sekretsauger M- und S-Serie be-
trägt 2 Jahre. Sie wird durch ausgeführte
Gewährleistungsarbeiten weder verlängert,
noch erneuert. Die Dauer der Gewährleis-
tung für den Akku beträgt 6 Monate.
Verschleißteile sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Die ASSKEA GmbH ist für die Auswirkungen
auf Sicherheit, Zuverlässigkeit und spezifi-
zierte Leistungsfähigkeit nur verantwortlich,
wenn:
• Original-ASSKEA-Zubehör- und Ersatzteile
benutzt werden,
• Wartung und Reparatur von durch die ASS-
KEA GmbH autorisiertem Fachpersonal
oder von der ASSKEA GmbH selbst durch-
geführt werden,
• das betreffende Produkt in Übereinstim-
mung mit der Gebrauchsanweisung und
nicht entgegen der Zweckbestimmung ver-
wendet und betrieben wird.
Jegliche Gewährleistungsansprüche erlö-
schen, wenn:
• das Gerät von Unbefugten geöffnet
wird,
• das Sicherheitssiegel entfernt / be-
schädigt ist,
• Reparaturen von Unbefugten durch-
geführt werden,
• Änderungen am Gerät vorgenom-
men werden,
da in diesen Fällen die Basissicherheit des
Gerätes nicht mehr gewährleistet werden
kann und Funktionseinschränkungen auftre-
ten können.