nicht in Betrieb nehmen! Defekt von autorisier
tem Fachpersonal beheben lassen!
• Wahrend des Frasens: Angeschlos senen Staub
-
sauger regelmaßig leeren. Verstopfte Absaugwege
fuhren zu Spaneansammlung im Arbeitsbe reich!
Reinigung
A Verletzungsgefahr! Vor der Reinigung Netzstecker
ziehen! Nach jedem Arbeitsende
• Luftungsschlitze mit trockenem Pinsel von Staub
und Spanen befreien .
• Gehause von außen mit leicht ange feuchtetem
Tuch reinigen und gut trocknen lassen.
A Gefahr von Gerateschaden! Lil Oberfrase nicht nass
reinigen! Keine Losungsmittel verwenden!
Reparatur Kohlebursten wechseln
Bei abgenutzten Kohlebürsten lauft der Motor unrund,
bleibt stehen oder lauft schwer an.
Die Kohlebursten dürfen nur von auto risiertem Fach
-
personal gewechselt werden.
Fehlersuche und -behebung
• Die Oberfrase lauft nicht an? Steck dose und zuge
-
horige Haussicherung prüfen. Geeignete Netzspan
-
nung sicherstellen (siehe „Technische Daten”). Oder:
Kohlebürsten von autorisiertem Fachpersonal über
prüfen lassen.
• Die gefrasten Flachen werden rau oder uneben?
Der Fraskopf ist nicht mehr scharf oder ausgeschla
-
gen. Oder: Die Vorschubgeschwindigkeit ist zu hoch.
Oder: Die Drehzahl ist zu gering.
• Die gefrasten Flachen verfarben sich dunkel? Der
Fraskopf ist heißge laufen. Abkühlen lassen! Oder:
Die Vorschubgeschwindigkeit ist zu ge ring. Oder: Die
Drehzahl ist zu hoch.
• Die Motordrehzahl verringert sich beim Frasen
deutlich? Die Vorschubgeschwindigkeit ist zu hoch.
Mit weniger Vorschub arbeiten!
• Der Motor lauft unrund, bleibt stehen oder lauft
schwer an? Kohlebürsten von autorisiertem Fachper
-
sonal wechseln lassen.
• Die Oberfrase wird sehr warm? Kritischer Dauerbe
-
trieb unter Volllast. Abkühlpause einlegen!
TECHNISCHE DATEN
Eingangsspannung
230 V
Eingangsfrequenz
50 Hz
Kraftbedarf
1200 W
Motordrehzahl
11000-30000/min
Spannzange, davon
6, 8mm
Max. Frästiefe:
55mm
Schutz Klasse
/ II.
Niveau des akustischen Drucks - gemessen gem. EN
60745-1:
LpA (akustischer Druck) 89 db (A) KpA=3
LWa (akustischer Druck) 100 db (A) KwA=3
Treffen Sie entsprechende Maßnahmen für den Ge
-
hörschutz!
Nutzen Sie den Gehörschutz immer, wenn der akus
-
tische Druck 80 dB (A) übersteigt.
Gewogener Effektivwert der Beschleunigung gemäß
EN 60745-1:
5,4 m/s2 k=1,5
Warnung: Der Vibrationswert während des
tatsächlichen Einsatzes des Elektrohandwerkzeugs
kann von dem angegebenen Wert abhängig von der
Verwendung des Werkzeugs und abhängig von den
folgenden Umständen abweichen:
Werkzeuge und Art des geschnittenen oder gebohrten
Materials, Zustand des Werkzeugs und der Art und
Weise, wie es gewartet wird, die Richtigkeit der
Wahl des verwendeten Zubehörs und seine Schärfe
und guter Zustand, die Griffstärke, die Verwendung
von Schwingungsdämpfern, die Eignung des
Elektrowerkzeugs für den jeweiligen Zweck, für den
es entworfen wurde und Einhaltung der Arbeitsabläufe
wie vom Hersteller vorgegeben.
Wenn dieses Werkzeug unrichtig verwendet wird,
kann es Syndrom des Hand-Armzitterns verursachen.
Warnung: Zur Klarstellung ist es erforderlich,
die
Vibrationsstärke
unter
bestimmten
Betriebsbedingungen in allen Betriebsmodi zu
berücksichtigen, z. B. wenn die Handwerkzeuge
ausgeschaltet sind, mit Ausnahme der Betriebszeit
und wenn das Werk zeugleerläuftund arbeitet nicht.
Das kann die Exposition während des gesamten
Arbeitszyklus deutlich reduzieren.
Minimieren Sie das Risiko der Vibrationsfolgen,
verwenden Sie scharfe Meißel, Bohrer und Messer.
Werkzeug warten Sie in
Übereinstimmung
mit
diesen Anweisungen und sorgen Sie für ausreichende
Schmierung.
Bei regelmäßiger Verwendung des Werkzeugs
investieren Sie in das Antivibrationszubehör.
Verwenden Sie das Werkzeug niemals bei
Temperaturen unter 10 °C. Bei Planung verteilen
Sie die Arbeit mit dem die hohen Vibrationen
produzierenden Elektrowerkzeug in mehrere Tage.
Änderungen vorbehalten
UMWELTSCHUTZ ABFALLENTSORGUNG
Elektrowerkzeug, Zubehör und Verpackungen sollten
zur umweltfreundlichen Wiederverwertung abgeliefert
werden.
Werfen Sie das Elektrowerkzeug nicht in den Hausmüll
aus!
Gemäß der europäischen Richtlinie WEEE (2012/19 /
EU) über alte elektrische und elektronische Geräte und
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