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Gewährleistung | Entsorgung
• Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem Ablauf der ursprüng-
lichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren. Weitergehende Ansprüche
sind ausdrücklich ausgeschlossen.
• Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind mitgelieferte Batterien.
• ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch äußere Einwirkun-
gen (z.B. durch Transport, Gewalteinwirkung, Fehlbedienung), unsach-
gemäße Anwendung, normalen Verschleiß oder durch Nichtbeachtung
dieser Anleitung entstanden sind.
• Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ist dem zu be-
anstandenden Rauchwarnmelder der original Kaufbeleg mit Kaufdatum
und eine kurze schriftliche Fehlerbeschreibung beizufügen.
• Sollten Sie an dem Rauchwarnmelder einen Mangel feststellen, der
beim Verkauf bereits vorhanden war, wenden Sie sich innerhalb der
ersten zwei Jahre bitte direkt an Ihren Verkäufer.
Entsorgung
Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG
Richtlinie 2002/96/EC – WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige
kommunale Behörde. Informationen zu Rücknahmestellen für Ihre Altge-
räte erhalten Sie z.B. bei der örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung,
den örtlichen Müllentsorgungsunternehmen oder bei Ihrem Händler.
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