Sicherheitshinweise
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Garantie:
ABUS-Produkte sind mit größter Sorgfalt konzipiert, hergestellt und nach geltenden
Vorschriften geprüft.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- oder
Herstellungsfehler zum Verkaufszeitpunkt zurückzuführen sind. Falls nachweislich ein
Material oder Herstellungsfehler vorliegt, wird der Rauchwarnmelder nach Ermessen
des Gewährleistungsgebers repariert oder ersetzt.
Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem Ablauf der ursprünglichen Gewähr-
leistungslaufzeit. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind mitgelieferte Batterien.
ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch äußere Einwirkungen (z. B.
durch Transport, Gewalteinwirkung, Fehlbedienung), unsachgemäße Anwendung,
normalen Verschleiß oder durch Nichtbeachtung dieser Anleitung entstanden sind.
Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ist dem zu beanstandenden
Rauchwarnmelder der Original-Kaufbeleg mit Kaufdatum und eine kurze schriftliche
Fehlerbeschreibung beizufügen.
Sollten Sie an dem Rauchwarnmelder einen Mangel feststellen, der beim Verkauf be-
reits vorhanden war, wenden Sie sich innerhalb der ersten zwei Jahre bitte direkt an
Ihren Verkäufer.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Verwenden Sie das Gerät ausschließlich für den Zweck für den es gebaut und konzipiert
wurde! Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß!
Dieses Gerät darf nur für folgende(n) Zweck(e) verwendet werden:
Feuer- bzw. Rauchdetektion in privaten Haushalten
Konformitätserklärung
„Hiermit erklärt ABUS Security-Center GmbH & Co. KG, Linker Kreuthweg 5, 86444 Affing,
dass sich das Gerät HSRM 10000 bzw. HSRM 11000 in Übereinstimmung mit den grund-
legenden Anforderungen und den übrigen einschlägigen Bestimmungen der EMV-
Richtlinie 2004/108/EG befindet.“
Die Konformitätserklärung finden Sie unter www.abus-sc.de