MW8CX/MW10C Owner’s Manual
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2. BESCHRANKUNGEN
•
Sie dürfen nicht
die SOFTWARE einem Reverse Enginee-
ring unterziehen, sie dekompilieren oder auf andere Weise
an deren Quell-Code gelangen.
• Es ist Ihnen
nicht gestattet
, die SOFTWARE als Ganzes
oder teilweise zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern,
zu vermieten, zu verleasen oder auf anderen Wegen zu ver-
teilen oder abgeleitete Produkte aus der SOFTWARE zu
erstellen.
•
Sie dürfen nicht
die SOFTWARE elektronisch von einem
Computer auf einen anderen übertragen oder sie in ein
Netzwerk mit anderen Computern einspeisen.
•
Sie dürfen nicht
die SOFTWARE verwenden, um illegale
oder gegen die guten Sitten verstoßende Daten zu verbrei-
ten.
•
Sie dürfen nicht
auf dem Gebrauch der SOFTWARE basie-
rende Dienstleistungen erbringen ohne die Erlaubnis der
Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht
darauf beschränkt, MIDI-Songdateien, die mithilfe dieser
SOFTWARE erstellt werden, unterliegen den nachfolgenden
Beschränkungen, die vom Benutzer zu beachten sind.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen
ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers nicht für kom-
merzielle Zwecke verwendet werden.
• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen
nicht dupliziert, übertragen, verteilt oder einem öffentlichen
Publikum vorgespielt oder dargeboten werden, es sei denn,
es liegt eine Genehmigung durch den Inhaber der Urheber-
rechte vor.
• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFT-
WARE erhaltenen Daten entfernt, noch darf das elektroni-
sche Wasserzeichen ohne Genehmigung des Inhabers der
Urheberrechte verändert werden.
3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVER-
HALTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFT-
WARE in Kraft und bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn
eines der Urheberrechtsgesetze oder eine Maßgabe dieser
Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung automa-
tisch und sofort ohne Vorankündigung durch Yamaha. In die-
sem Fall müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und die
mitgelieferten Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich
vernichten.
4. BESCHRANKTE GARANTIE AUF
MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrie-
ben wird, garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien,
auf denen die SOFTWARE aufgezeichnet wurde, für einen
Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per Kaufbeleg/
Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum und bei norma-
lem Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind.
Der volle Umfang der Verantwortung von Yamaha und Ihre ein-
zige Abhilfemöglichkeit ist der Ersatz des defekten Mediums
oder der defekten Medien durch Einsendung an Yamaha oder
einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb von
vierzehn Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/
Lieferscheins. Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien ver-
pflichtet, die durch Unfälle, Misbrauch oder fehlerhafte
Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESST
UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDEN
RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGEN-
DEN GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EIN-
SCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR
ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE
TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK.
5. BESCHRANKTE GARANTIE AUF DIE
SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFT-
WARE ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFT-
WARE und ihre Anleitungen werden Ihnen ohne
Mängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung gestellt.
UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER
LIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARAN-
TIEN HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRANKT AUF STILL-
SCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR
EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVER-
LETZUNG DER RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER
OHNE DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRANKEN, GARAN-
TIERT YAMAHA NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHRE
ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER SOFT-
WARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI
ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEI-
TIGT WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRANKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VER-
PFLICHTUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE
UNTER DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN.
YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER GEGEN-
ÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR
IRGENDWELCHE SCHADEN EINSCHLIESSLICH, JEDOCH
NICHT BESCHRANKT AUF DIREKT ODER BEILAUFIG ENT-
STANDENE SCHADEN ODER FOLGESCHADEN, AUFWEN-
DUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTE
ODER ANDERE SCHADEN, DIE INFOLGE DER VERWEN-
DUNG, DES MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT
DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖN-
NEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN AUTORISIERTER
HANDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHADEN
AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall über-
schreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schä-
den, Verlusten oder Klageansprüchen (aus Vertrag,
Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis der SOFT-
WARE.
7. GENERAL
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen
Recht zu interpretieren und wird von diesem beherrscht, ohne
einen Bezug auf jegliche Prinzipien eines Rechtskonflikts her-
zustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren sind am
Tokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus irgend-
einem Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von einem
zuständigen Gericht für unwirksam erklärt werden sollten,
dann sollen die übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinba-
rung weiterhin voll wirksam sein.
8. VOLLSTANDIGKEIT DER VEREINBA-
RUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinba-
rungen in Bezug auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten
schriftlichen Unterlagen zwischen den Parteien dar und
ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder
mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug auf
diese Thematik. Zusätze oder Anderungen dieser Vereinba-
rung sind nicht bindend, wenn Sie nicht von einem vollständig
authorisierten Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet
sind.