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WIKA Betriebsanleitung, Typ PGW23.100.11
DE
14391169.01 10/2020 EN/DE
5. Transport, Verpackung und Lagerung
5. Transport, Verpackung und Lagerung
5.1 Transport
Das Gerät auf eventuell vorhandene Transportschäden untersuchen.
Offensichtliche Schäden unverzüglich mitteilen.
VORSICHT!
Beschädigungen durch unsachgemäßen Transport
Bei unsachgemäßem Transport können Sachschäden in erheblicher Höhe
entstehen.
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Das Gerät nicht an der Antenne tragen!
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Beim Abladen der Packstücke bei Anlieferung sowie innerbetrieblichem
Transport vorsichtig vorgehen und die Symbole auf der Verpackung beachten.
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Bei innerbetrieblichem Transport die Hinweise unter Kapitel
5.2 „Verpackung und Lagerung“ beachten.
Wird das Gerät von einer kalten in eine warme Umgebung transportiert, so kann durch
Kondensatbildung eine Störung der Gerätefunktion eintreten. Vor einer erneuten
Inbetriebnahme die Angleichung der Gerätetemperatur an die Raumtemperatur abwarten.
Durch Erschütterungen können sich bei gefüllten Geräten in der Füllflüssigkeit
kleine Bläschen bilden. Dies hat keinen Einfluss auf die Funktion des Gerätes.
5.2 Verpackung und Lagerung
Verpackung erst unmittelbar vor der Montage entfernen.
Die Verpackung aufbewahren, denn diese bietet bei einem Transport einen optimalen
Schutz (z. B. wechselnder Einbauort, Reparatursendung).
Zulässige Bedingungen am Lagerort:
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Lagertemperatur: -40 ... +70 °C [-40 ... +158 °F]
Folgende Einflüsse vermeiden:
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Direktes Sonnenlicht oder Nähe zu heißen Gegenständen
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Mechanische Vibration, mechanischer Schock (hartes Aufstellen)
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Ruß, Dampf, Staub und korrosive Gase
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Explosionsgefährdete Umgebung, entzündliche Atmosphären
Das Gerät in der Originalverpackung an einem Ort lagern, der die oben gelisteten
Bedingungen erfüllt. Wenn die Originalverpackung nicht vorhanden ist, dann das Gerät
wie folgt verpacken und lagern:
1.
Batterie aus dem Gerät entfernen und getrennt aufbewahren (→ siehe Kapitel 8.2
2. Das Gerät in eine antistatische Plastikfolie einhüllen.
3. Das Gerät mit dem Dämmmaterial in der Verpackung platzieren.
4. Bei längerer Einlagerung (mehr als 30 Tage) einen Beutel mit Trocknungsmittel der
Verpackung beilegen.