15
2.1
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber der Sanoasa Wellness-Multicenter-Kabine ist für die
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Aufbau, Betrieb,
Wartung und Entsorgung verantwortlich. Anwendungen die von
der Betriebsanleitung abweichen führen zum Verlust der
Gewährleistung gegenüber dem Lieferanten. Nachträgliche tech-
nische Veränderungen machen die CE-Kennzeichnung ungültig
und
führen zur Erstellung einer neuen Konformitätserklärung.
2.2
Sicherheitseinrichtungen und ihre Funktionen
Sanoasa Wellness-Multicenter-Kabinen sind mit folgenden
Sicherungseinrichtungen für den laufenden Betrieb ausgestattet:
•
Codesperre zur Verhinderung von Änderungen eingestellter
Werte in der Steuerung des Dampfgenerators.
•
Automatische Abschaltung des Dampfgenerators bei ununter-
brochenem Betrieb von mehr als 4 Stunden.
2.3
Sicherheitsmaßnahmen bei Wartung und
Instandhaltung
Im Falle von Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten an der
Sanoasa Wellness-Multicenter-Kabine hat der Betreiber die
folgenden Maßnahmen durchzuführen:
Bei allen Reparatur-, Überprüfungs- und Wartungsarbeiten hat der
Betreiber den Zustand dieser Anlage deutlich sichtbar zu kennze-
ichnen. Grundsätzlich darf nur ausgebildetes und zugelassenes
Fachpersonal diese Arbeiten durchführen. Zuwiderhandlungen
stellen eine grobe Fahrlässigkeit dar und bedeuten eine große
Gefahr für Leib und Leben. Darüber hinaus können Schäden an
dieser Dampfdusche entstehen. Gewährleistung und Ansprüche
gegenüber den Hersteller bestehen in den Fällen von Zuwider-
handlungen nicht.
2.4
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen
Bei allen Arbeiten an elektrischen Einrichtungen oder Zuführungen
dieser Dampfdusche ist der Hauptschalter grundsätzlich auf Null
zu stellen. Die Dampfdusche ist damit vom Netz getrennt und en-
ergielos. Es dürfen nur ausgebildete Elektrofachkräfte die Arbeiten
durchführen. Bei allen Arbeiten an dieser Kabine ist eine persön-
liche Schutzausrüstung zu tragen. Darüber hinaus muss die Kabine
innen und außen trocken sein. Der an der Kabine befindliche Tech-
nikraum ist nach Beendigung der elektrischen Arbeiten grundsät-
zlich gegen unbefugtes Öffnen vom Betreiber zu sichern. Dazu ist
der Technikraum mit einem Verschluss versehen. Zuwiderhandlun-
gen stellen eine grobe Fahrlässigkeit dar und bedeuten eine große
Gefahr für Leib und Leben. Darüber hinaus können Schaden an
dieser Dampfdusche entstehen. Gewährleistung und Ansprüche
gegenüber den Hersteller bestehen in diesem Fall nicht.
2.5
Arbeiten an wasserführenden Leitungen
Bei Arbeiten an wasserführenden Leitungen oder Aggregaten hat
der Betreiber zu gewährleisten, dass sich kein Druck auf den
Leitungen befindet und die Dampfdusche vom öffentlichen Netz-
druck sicher getrennt ist. Es darf nur ausgebildetes und zugel as-
senes sanitäres Fachpersonal die Arbeiten durchführen. Bei allen
Arbeiten an dieser Kabine ist eine persönliche Schutzausrüstung
zu tragen. Zuwiderhandlungen stellen eine grobe Fahrlässigkeit
dar. Darüber hinaus können Schäden an dieser Dampfdusche
entstehen. Gewährleistung und Ansprüche gegenüber den Her-
steller bestehen in diesem Fall nicht.
2.6
Umweltschutz-Vorschriften beachten
Bei allen Arbeiten an der Sanoasa Wellness-Multicenter-Kabine hat
der Betreiber dafür zu sorgen, dass keine Gefahrstoffe in die Umwelt
gelangen. Dass gilt insbesondere für den Umgang mit Chemikalien,
die beim Entkalken des Dampfgenerators verwendet werden. Zur
Entkalkung muss das Entkalkungsmittel der wedi GmbH verwendet
werden. Beim Beseitigen der Sanoasa Wellness-Multicenter-Kabine
ist der Betreiber für eine fachgerechte Entsorgung verantwortlich.
Bei der Beauftragung einer Fachfirma ist ein Entsorgungsnachweis
vom Auftraggeber anzufordern und aufzubewahren. Eine Liste
zur Einordnung der zu entsorgenden Bauteile ist unter Kapitel 9
-Entsorgung- aufgeführt
2. Sicherheitshinweise