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1.3 Vorschriften
Bei der Aufstellung und dem abgasseitigen Anschluss sind die anwendbaren nationalen
und europäischen Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften/Normen (z.B. DIN
18896, DIN 4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN 1856-2, DIN EN 15287 u.a.)
sowie feuerpolizeiliche Bestim
mungen (z.B. FeuVo) zu beachten. Lassen Sie das Gerät
nur von einem qualifizierten Fachmann aufstellen und anschließen. Zur korrekten
Funktion Ihres Gerätes muss der Schornstein, an den Sie das Gerät anschließen
wollen, in einwandfreiem Zustand und mind. b
is 400°C belastbar sein.
1.4 Aufstellungsraum
Der Herd entnimmt die zur Verbrennung benötige Luft dem Aufstellungsraum. Es ist
dafür zu sorgen, dass über die Undichtheiten der Fensters oder der Außentüren stets
genügend Luft nachströmt. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass ein Raum-
Leistungsverhältnis von 4 m
3
je kW Nennwärmeleistung gewährleistet ist. Ist das
Volumen geringer, muss über Lüftungsöffnungen ein Verbrennungsluftverbund mit
anderen Räumen hergestellt werden (Verbundöffnungen mind. 150 cm²).
1.5 Verbrennungsluft
Für den Verbrennungsvorgang wird permanent Sauerstoff bzw. Luft benötigt. In der
Regel reicht die vorhandene Luft im Aufstellraum aus.
Bei gut abgedichteten Fenstern und Türen, Vorhandensein von mechanischen
Entlüftungen (z.B. Küche oder Bad) oder weiteren Feuerstätten (auch Gastherme) in
der Wohnung, kann die einwandfreie Luft
versorgung empfindlich gestört werden.
HINWEIS: Im Aufstellungsraum oder in angrenzenden Räumen dürfen keine
Luftab
zugsventilatoren oder ähnliche Einrichtungen betrieben werden. Dies könnte
erhebliche Betriebsprobleme und Gefahren verursachen. Fragen Sie Ihren
Schornsteinfeger.
HINWEIS: Der Aufstellungsraum darf nicht durch Einrichtungen wie z.B. Abzugshauben,
Lüftungsanlagen usw., die sich im selben Raum oder in angrenzenden Räumen
und/oder damit in Verbindung stehenden Räumen befinden, in Unterdruck versetzt
werden.
1.6
Sicherheitsabstände
Die Sicherheitsabstände von brennbaren Gegenständen und von tragenden Wänden
aus Stahlbeton, sowie Stellwänden die aus brennbaren Baustoffen hergestellt, oder mit
brennbaren Baustoffen verkleidet sind einzuhalten:
Feuerraumseite ein mind. Abstand von
35 cm
bei
K 118,
und
40 cm
bei
K
128/138
.
Der Abstand zu brennbaren Baustoffen auf der Backofenseite
25 cm
bei
K 118,
und
30 cm
bei
K
128/138
. Der Abstand zu brennbaren Baustoffen zur
Rückwand muss
20 cm
bei
K 118,
und
30 cm
bei
K
128/138
betragen. Vor dem Herd darf sich im
Strahlungsbereich innerhalb von
50 cm
(
80 cm
bei K128F, K138F) kein brennbares
oder temperaturempfindliches Material befinden.
Eventuelle über dem Gerät angebrachte brennbare Gegenstände sind in angemessener
Entfernung zu halten. Der Mindestabstand nach oben betr
ägt
70 cm
und seitlich im
Strahlungsbereich der Herdplatte mind.
40 cm
.
Summary of Contents for K 118
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Page 32: ...32 1 2 Parts K118 K128 K128 F ...
Page 44: ...44 3 7Pictures Fig 6 Fig 7 Fig 8 Fig 9 Fig 10 Fig 11 ...
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Page 75: ...75 1 2Struttura dell apparecchio K118 K128 K128F ...
Page 98: ...98 1 A tűzhely elhelyezése 1 1 A tűzhely felépítése K118 K128 K128 F ...
Page 109: ...109 3 6 Ábrák 6 sz ábra 7 sz ábra 8 sz ábra 9 sz ábra 10 sz ábra 11 sz ábra ...
Page 113: ...113 ERSATZTEILANSICHT ...
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