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AG-08 TS
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Prüfung des Gerätes nach den Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte)
der Berufsgenossenschaften.
Das Gerät ist bei Bedarf, jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkundige daraufhin zu
prüfen, ob ein sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegtem Gerät kann die Prüfung bis zur nächsten Inbetriebnahme hinausgeschoben
werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät zur Prüfung anzumelden.
Wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen der Firma WAGNER.
(Diese Vorschrift gilt nur für Deutschland).
Wichtiger Hinweis zur Produkthaftung
Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EU-Verordnung haftet der Hersteller nur dann für sein
Produkt, wenn alle Teile vom Hersteller stammen oder von diesem freigegeben wurden, bzw.
die Geräte sachgemäß montiert und betrieben werden.
Bei Verwendung von fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung ganz oder teilweise
entfallen; in extremen Fällen kann von den zuständigen Behörden (Berufsgenossenschaft und
Gewerbeaufsichtsamt) der Gebrauch des gesamten Gerätes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die Gewähr, dass alle
Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
3+2 Jahre Garantie Professional Finishing
Wagner Profi-Garantie (Stand 01.02.2009)
1. Garantieumfang
Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Produkte genannt) werden sorgfältig
geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen der Wagner Qualitätssicherung.
Wagner gibt daher ausschließlich dem gewerblichen oder beruflichen Verwender, der das
Produkt im autorisierten Fach-handel erworben hat (im folgenden „Kunde“ genannt), eine
erweiterte Garantie für die im Internet unter www.wagner-group.com/profi-guarantee
aufgeführten Produkte.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie
gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entscheidung das Produkt oder Einzelteile
hier-von ausgetauscht oder repariert werden oder das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises
zurückge-nommen wird. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen.
Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und Registrierung
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Gebrauch oder gleichzusetzender
Beanspru-chung wie insbesondere Schichtbetrieb oder bei Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir ebenso 12 Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den autorisierten Fachhandel.
Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauften Produkte verlängert sich die
Garan-tiezeit um 24 Monate, wenn der Käufer diese Geräte innerhalb von 4 Wochen nach dem
Tag der Lie-ferung durch den autorisierten Fachhandel entsprechend den nachfolgenden
Bestimmungen regist-riert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter www.wagner-group.com/profi-guarantee. Als
Bestätigung gilt das Garantiezertifikat, sowie der Original-Kaufbeleg, aus dem das Datum
des Kaufes hervorgeht. Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit der
Speicherung seiner dort einzu-gebenden Daten einverstanden erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche gegen und aus der Garantie nicht
mehr geltend gemacht werden.
3. Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Verarbeitung oder Leistung des Geräts,
so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 2 Wochen geltend
zu ma-chen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der autorisierte Fachhändler, welcher das
Gerät ausgeliefert hat, berechtigt. Die Garantieansprüche können aber auch bei unserer der
in der Bedie-nungsanleitung genannten Servicedienststellen geltend gemacht werden. Das
Produkt muss zusam-men mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der
Produktbezeichnung ent-halten muss, frei eingesandt oder vorgelegt werden. Zur Inanspruchnahme
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