b. Wenn Vulpés das Produkt repariert oder Ersatz
leistet, gilt der Garantieanspruch für die Reparatur
des betroffenen Mangels bzw. für das ersetzte
Produkt für die verbleibenden Zeit der ursprüng-
lichen Garantiezeit bzw. für neunzig (90) Tage ab
dem
Reparaturdatum,
je
nachdem,
welcher
Zeitraum länger ist. Reparatur oder Austausch kann
mit funktional gleichwertigen, instandgesetzten
Komponenten vorgenommen werden. Ersetzte
Bauteile oder Baugruppen gehen in das Eigentum
von Vulpés über.
c. Diese Garantie gilt unter Beachtung der
Anweisung von Vulpés bezüglich Verwendung und
Wartung nicht für Fehler am Gerät, die durch
normalen Verschließ oder missbrauch entstanden
sind. Diese Garantie gilt auch nicht für Fehler am
Gerät aufgrund von Unfällen bzw. Veränderungen
und Anpassungen der Hardware und Software,
höherer Gewalt und durch Flüssigkeiten verur-
sachte Schäden.
d. Ein Akku kann mehr als hundert (100) mal ge-
und entladen werden. Trotzdem unterliegt er
einem gewissen Verschleiß. Dabei handelt es sich
nicht um einen Defekt, sondern um normale
Abnutzung.
4. Garantie
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