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23 VELUX
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Verkabelung
Elektrische Leitungen für Rauchabzugsanlagen
Elektrische Leitungen müssen generell nach den jeweils gültigen VDE-Vorschriften verlegt werden. Die Netzleitung muss
über ein externes oder bauseitiges, zweipoliges bzw. allpoliges Schaltelement zu schalten sein.
Funktionserhalt der Leitungen
Aktuell und maßgebend für die Art der Leitungen und der entsprechenden Verlegeart ist die Musterleitungsanlagenrichtlinie
(MLAR). Diese ist in fast allen Bundesländern als Technische Baubestimmung eingeführt. In den Bundesländern sind unter-
schiedliche Fassungen der MLAR als Technische Baubestimmung gültig. Da sich die Anforderungen an die Leitungen
für Rauchabzugsanlagen in den einzelnen Fassungen sehr deutlich unterscheiden, ergeben sich für die unterschiedlichen
Bundesländer auch unterschiedliche Anforderungen an die Leitungen. Den Stand der Technik stellt die MLAR aus dem
Jahr 2000 (Stand: 06/2001) dar. In dieser Richtlinie wird erstmals zwischen maschinellen und natürlichen Rauchabzugs-
anlagen unterschieden. Für natürliche Entrauchungsanlagen ist ein Funktionserhalt der Klassifizierung E30 ausreichend.
Diese Leitungen müssen entsprechend der DIN 4102 Teil 12 geprüft und zugelassen sein. Die Verlegung der Leitungen muss
nach den Vorgaben der Leitungshersteller mit den entsprechenden Befestigungsmaterialien erfolgen.
Auf den Funktionserhalt für die Rauchabzugsleitungen kann verzichtet werden, wenn die Leitungswege durch
Rauchmelder komplett überwacht werden, und ein Auslösen des automatischen Melders zum Öffnen der
Rauchabzugsanlage führt.
Die Verlegeart Unterputz stellt keine zugelassene Verlegeart zum Erreichen eines Funktionserhaltes in Anlehnung an die
DIN 4102 Teil 12 dar. Der Funktionserhalt wird ebenfalls nur durch Leitungen der Klassifikation E30 gesichert oder der
Raum wird durch Rauchmelder überwacht.
Das Leitungsnetz für Rauchabzugsanlagen ("Leitungsanlage") endet an der Schnittstelle (Anschlussdose) für den Antrieb.
Die flexible, wärmebeständige Anschlussleitung des Rauchabzugsantriebes gehört zur Systemkomponente elektromotori-
scher Antrieb und ist nicht Bestandteil der Elektroinstallation.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Verlegeart der Leitungen mit den zuständigen Brandschutzbehörden abzu-
sprechen.
Unabhängig davon, ob in dem zutreffenden Bundesland die entsprechende MLAR als Technische Baubestimmung
eingeführt ist oder nicht, sollte auf die technischen Möglichkeiten und den Stand der Technik der MLAR 2000 hingewiesen
werden.
Achtung: Die grüngelbe Ader darf nicht verwendet werden!
Es werden je Motorzuleitung 3 Adern benötigt ( - / + / Überwachung).
Kabellängentabelle
Maximal zulässige Leitungslängen für die Steuereinheit in Verbindung mit Standardantrieben unter Berücksichtigung der
angegebenen Leitungsquerschnitte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Maximaler Motorstrom der Steuereinheit:
4.8 A
Maximale Leitungslänge: (immer von der Steuereinheit bis zur
letzten
Anschlussdose verlegt)
Antriebsstrom: Summe aller Motorströme je Gruppe.
Querschnitt
3 x 1,5 mm²
5 x 1,5 mm²
(2 Adern
parallel)
3 x 2,5 mm²
5 x 2,5 mm²
(2 Adern
parallel)
3 x 4 mm²
Antriebsstrom in A
1
84 m
168 m
140 m
280 m
224 m
2
42 m
84 m
70 m
140 m
112 m
3
28 m
56 m
46,67 m
93,33 m
74,67 m
4
21 m
42 m
35 m
70 m
56 m