Werden Wände als Abschirmung von Laserbereichen verwendet, so gelten z. B. Wände
aus Ziegeln, Kalkstein oder Beton als geeignet. Es können auch andere Abschirmungen
verwendet werden, wenn sie den wesentlichen Anforderungen von E DIN EN 12 254
entsprechen.
Wird unser Lasersystem im mobilen Einsatz verwendet, sind weitere spezielle
Sicherheitsvorschriften zu beachten:
Anmelden der Lasershow
Jede Lasershow muss der zuständigen Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt
angezeigt und von diesen genehmigt werden. Wird eine Lasershow im Freien durchgeführt, ist
sie zudem der Flugsicherung oder dem Ordnungsamt zu melden.
Bedieneinrichtung
Die Bedieneinrichtung des Showlasers muss außerhalb des Showlaserbereichs liegen, und von
dort muss der gesamte Showlaserbereich überwachbar sein. Die Lasereinrichtung darf nur
befugten Personen zugänglich sein. Der Showlaser darf niemals unbeaufsichtigt betrieben
werden!
Während einer Veranstaltung dürfen an Laseranlagen keine Reparaturen oder sonstigen
Verrichtungen wie Neueinstellungen oder Korrekturen am Strahlverlauf vorgenommen
werden.
Außerhalb der eigentlichen Laser-Show ist der Strahl möglichst nahe am Laser zu
unterbrechen oder abzuschalten.
Das System muss vor unbefugtem Einschalten oder Bedienen geschützt werden. Ist das System
nicht in Betrieb, muss sichergestellt sein, dass die Schlüssel für Not-Aus und Controll
abgezogen und sicher verwahrt sind. Vor dem Abziehen der Schlüssel muss kontrolliert werden,
ob das System sich im ausgeschalteten Zustand befindet.
Bedienpersonal
Die Laser-Light-Show darf nur durch eine unterwiesene Person durchgeführt werden. Sie
bei der Show den Strahlengang überwachen und eine Abschaltung des Gerätes bzw. eine
Unterbrechung des Strahlenganges bei Störfällen am Gerät, unsicheren Betriebsbedingungen
oder Unruhe im Publikum vornehmen. ( Betätigen des Not-Aus- Schalters! )
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Versicherte, die Lasereinrichtungen der
Klassen 2 bis 4 anwenden oder die sich in Laserbereichen von Lasereinrichtungen der Klassen 3
B oder 4 aufhalten, über das zu beachtende Verhalten unterwiesen worden sind. Dem
Bedienpersonal muss bewusst sein, dass es sich bei falscher oder leichtfertiger
Handhabung des Lasersystems um ein gefährliches Instrument handelt, das zu irreparablen
Schäden, speziell für die Augen, führen kann. Deshalb ist das Bedienen des Lasersystems st
mit äußerster Vorsicht und konsequenter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu betreiben.
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Werden Wände als Abschirmung von Laserbereichen verwendet, so gelten z. B. Wände
oder Beton als geeignet. Es können auch andere Abschirmungen
verwendet werden, wenn sie den wesentlichen Anforderungen von E DIN EN 12 254
Wird unser Lasersystem im mobilen Einsatz verwendet, sind weitere spezielle
Jede Lasershow muss der zuständigen Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt
angezeigt und von diesen genehmigt werden. Wird eine Lasershow im Freien durchgeführt, ist
Die Bedieneinrichtung des Showlasers muss außerhalb des Showlaserbereichs liegen, und von
dort muss der gesamte Showlaserbereich überwachbar sein. Die Lasereinrichtung darf nur
er darf niemals unbeaufsichtigt betrieben
Während einer Veranstaltung dürfen an Laseranlagen keine Reparaturen oder sonstigen
Verrichtungen wie Neueinstellungen oder Korrekturen am Strahlverlauf vorgenommen
Show ist der Strahl möglichst nahe am Laser zu
Das System muss vor unbefugtem Einschalten oder Bedienen geschützt werden. Ist das System
Aus und Controller
abgezogen und sicher verwahrt sind. Vor dem Abziehen der Schlüssel muss kontrolliert werden,
Show darf nur durch eine unterwiesene Person durchgeführt werden. Sie muss
bei der Show den Strahlengang überwachen und eine Abschaltung des Gerätes bzw. eine
Unterbrechung des Strahlenganges bei Störfällen am Gerät, unsicheren Betriebsbedingungen
Schalters! )
nternehmer hat dafür zu sorgen, dass Versicherte, die Lasereinrichtungen der
Klassen 2 bis 4 anwenden oder die sich in Laserbereichen von Lasereinrichtungen der Klassen 3
B oder 4 aufhalten, über das zu beachtende Verhalten unterwiesen worden sind. Dem
ienpersonal muss bewusst sein, dass es sich bei falscher oder leichtfertiger
Handhabung des Lasersystems um ein gefährliches Instrument handelt, das zu irreparablen
Schäden, speziell für die Augen, führen kann. Deshalb ist das Bedienen des Lasersystems stets
mit äußerster Vorsicht und konsequenter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu betreiben.