Der Informationsstand dieser Bedienungsanleitung entspricht dem Zeitpunkt der Drucklegung.
Wenn ein Laserprodukt im öffentlichen oder industriellen Bereich in Betrieb genommen wird,
dann müssen eine Reihe von Sicherheitsvorschriften befolgt werden, wobei dieses Handbuch
nur ein Teil wiedergibt. Der Betreiber muss sich selbständig um die Beschaffung der aktuellsten
Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten!
Sicherheitsabschaltung
Showlaser müssen eine manuelle Sicherheitsabschaltung haben, die es ermöglicht, den
Strahlaustritt jederzeit zwangsläufig unterbrechen zu können.
Mechanischer Aufbau
Der Showlaser muss gegen Verstellen, Verdrehen und unbeabsichtigte Positionsänderungen
gesichert sein. Der Showlaser ist so anzuordnen, dass ein nicht bestimmungsgemäßes
Auswandern des Laserstrahls während des Betriebes verhindert wird. Die optisch wirksamen
Komponenten müssen fest an der Wand etc. befestigt sein. Die tragenden Elemente müssen
ihrerseits fest angebracht sein.
Zuschauerbereich
Im Zuschauerbereich dürfen die Grenzwerte für Bestrahlung und Bestrahlungsstärke nicht
überschritten werden. Personen sollen nicht absichtlich Laserstrahlung oberhalb der MZB
Werte ausgesetzt werden.
Der Unternehmer hat durch technische oder organisatorische Maßnahmen dafür zu
sorgen, dass eine Bestrahlung oberhalb der maximal zulässigen Bestrahlung, auch durch
reflektierte oder gestreute Laserstrahlung, verhindert wird.
Showlaserbereich
Es sind folgende Schritte vor jeder Inbetriebnahme vom benannten Laserschutzbeauftragten
durchzuführen:
Vor jedem Einsatz ist durch eine Sichtkontrolle zu prüfen, ob sicherheitsrelevante
Veränderungen eingetreten sind.
Dazu gehören folgende Punkte:
- Steht die optische Bank noch so wie sie installiert wurde ?
- Sind keine leichtentflammbaren Gegenstände wie z.B. Dekoration, im Strah
- Ist das Gehäuse der optischen Bank geschlossen ?
- Sind alle Stecker, speziell alle stromführenden Stecker, eingesteckt und weisen sie nach wie
vor keine Sicherheitsmängel auf, z.B. Defekt der Ummantelung oder Isolierung ?
- usw.
Sollte einer dieser oben aufgeführten Punkte aufgetreten sein, muss der Mangel
umgehend behoben werden. Hierfür bitte unbedingt Rücksprache mit der Firma
Varytec halten.
Durch den Betrieb des Showlasers ergibt sich ein Gefahrenbereich, der sog. Showlaserbereich,
in dem die vorgegebenen Grenzwerte für Bestrahlung und Bestrahlungsstärke überschritten
werden können. Dieser darf während des Betriebes von keiner unbefugten Person erreicht
werden.
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entspricht dem Zeitpunkt der Drucklegung.
Wenn ein Laserprodukt im öffentlichen oder industriellen Bereich in Betrieb genommen wird,
dann müssen eine Reihe von Sicherheitsvorschriften befolgt werden, wobei dieses Handbuch
iber muss sich selbständig um die Beschaffung der aktuellsten
Showlaser müssen eine manuelle Sicherheitsabschaltung haben, die es ermöglicht, den
Der Showlaser muss gegen Verstellen, Verdrehen und unbeabsichtigte Positionsänderungen
gesichert sein. Der Showlaser ist so anzuordnen, dass ein nicht bestimmungsgemäßes
ährend des Betriebes verhindert wird. Die optisch wirksamen
Komponenten müssen fest an der Wand etc. befestigt sein. Die tragenden Elemente müssen
nd Bestrahlungsstärke nicht
überschritten werden. Personen sollen nicht absichtlich Laserstrahlung oberhalb der MZB-
Der Unternehmer hat durch technische oder organisatorische Maßnahmen dafür zu
b der maximal zulässigen Bestrahlung, auch durch
Es sind folgende Schritte vor jeder Inbetriebnahme vom benannten Laserschutzbeauftragten
ch eine Sichtkontrolle zu prüfen, ob sicherheitsrelevante
Sind keine leichtentflammbaren Gegenstände wie z.B. Dekoration, im Strahlverlauf ?
Sind alle Stecker, speziell alle stromführenden Stecker, eingesteckt und weisen sie nach wie
vor keine Sicherheitsmängel auf, z.B. Defekt der Ummantelung oder Isolierung ?
dieser oben aufgeführten Punkte aufgetreten sein, muss der Mangel
umgehend behoben werden. Hierfür bitte unbedingt Rücksprache mit der Firma
Durch den Betrieb des Showlasers ergibt sich ein Gefahrenbereich, der sog. Showlaserbereich,
dem die vorgegebenen Grenzwerte für Bestrahlung und Bestrahlungsstärke überschritten
werden können. Dieser darf während des Betriebes von keiner unbefugten Person erreicht