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Hersteller-Garantieerklärung
(Europäische Union)
1. Umfang der Herstellergarantie
Truma gewährt als Hersteller des Gerätes dem Verbraucher
eine Garantie, die etwaige Material- und/oder Fertigungsfehler
des Gerätes abdeckt.
Diese Garantie gilt in den Mitgliedsstaaten der europäischen
Union sowie in den Ländern Island, Norwegen, Schweiz und
Türkei. Verbraucher ist die natürliche Person, die als erstes das
Gerät vom Hersteller, OEM oder Fachhändler erworben hat
und es nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbstän-
digen beruflichen Tätigkeit weiterveräußert oder bei Dritten
installiert.
Die Herstellergarantie gilt für die oben genannten Mängel, die
innerhalb der ersten 24 Monate seit Abschluss des Kaufvertra-
ges zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher eintreten.
Der Hersteller oder ein autorisierter Servicepartner wird
solche Mängel durch Nacherfüllung, das heißt nach seiner
Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, beseitigen.
Defekte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers bzw. des
autorisierten Servicepartners über. Sofern das Gerät zum Zeit-
punkt der Mangelanzeige nicht mehr hergestellt wird, kann
der Hersteller im Fall einer Ersatzlieferung auch ein ähnliches
Produkt liefern.
Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garantiefrist hin-
sichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht von
neuem, sondern die alte Frist läuft für das Gerät weiter.
Zur Durchführung von Garantiearbeiten sind nur der Hersteller
selbst oder ein autorisierter Servicepartner berechtigt. Die im
Garantiefall anfallenden Kosten werden direkt zwischen dem
autorisierten Servicepartner und dem Hersteller abgerechnet.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) sowie Anfahrtskosten des autorisierten
Servicepartners oder Herstellers können nicht als Garantieleis-
tung anerkannt werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Verbrauchers oder Dritter, sind ausgeschlos-
sen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
Die geltenden gesetzlichen Sachmängelansprüche des Ver-
brauchers gegenüber dem Verkäufer im jeweiligen Erwerbs-
land bleiben durch die freiwillige Garantie des Herstellers
unberührt.
In einzelnen Ländern kann es Garantien geben, die durch
die jeweiligen Fachhändler (Vertragshändler, Truma Partner)
ausgesprochen werden. Diese kann der Verbraucher direkt
über seinen Fachhändler, bei dem er das Gerät gekauft hat,
abwickeln. Es gelten die Garantiebedingungen des Landes,
in dem der Ersterwerb des Gerätes durch den Verbraucher
erfolgt ist.
2. Ausschluss der Garantie
Der Garantieanspruch besteht
nicht:
– infolge unsachgemäßer Verwendung entgegen dem bestim-
mungsmäßigen Verwendungszweck
– infolge unsachgemäßer Installation, Montage oder Inbe-
triebnahme entgegen der Gebrauchs- und Einbauanweisung
– infolge unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung entgegen
der Gebrauchs- und Einbauanweisung, insbesondere bei
Missachtung von Wartungs-, Pflege- und Warnhinweisen
– wenn Reparaturen, Installationen oder Eingriffe von nicht
autorisierten Partnern durchgeführt werden
– für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei natürli-
cher Abnutzung
– wenn das Gerät mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörtei-
len versehen wird, die keine Originalteile des Herstellers
sind und dadurch ein Mangel verursacht wird
– infolge von Schäden durch Fremdstoffe (z. B. Öle, Weich-
macher im Gas), chemische oder elektrochemische Einflüs-
se im Wasser oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten
Stoffen in Berührung gekommen ist (z. B. chemische Pro-
dukte, ungeeignete Reinigungsmittel)
– infolge von Schäden durch anormale Umwelt- oder sach-
fremde Betriebsbedingungen
– infolge von Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatas-
trophen, sowie durch andere Einflüsse die nicht von Truma
zu verantworten sind
– infolge von Schäden, die auf unsachgemäßen Transport zu-
rückzuführen sind
3. Geltendmachung der Garantie
Die Garantie ist bei einem autorisierten Servicepartner oder
beim Truma Servicezentrum geltend zu machen. Alle Adres-
sen und Telefonnummern finden Sie unter www.truma.com
im Bereich „Service“.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir
bei Kontaktaufnahme die folgenden Informationen bereit zu
halten:
– detaillierte Mangelbeschreibung
– Seriennummer des Gerätes
– Kaufdatum
Der autorisierte Servicepartner oder das Truma Servicezentrum
legen jeweils die weitere Vorgehensweise fest. Um eventuelle
Transportschäden zu vermeiden, darf das betroffene Gerät nur
nach vorheriger Rücksprache mit dem autorisierten Service-
partner oder dem Truma Servicezentrum versendet werden.
Wenn der Garantiefall vom Hersteller anerkannt wird, über-
nimmt der Hersteller die Transportkosten. Liegt kein Garantie-
fall vor, wird der Verbraucher entsprechend informiert und die
Reparatur- und Transportkosten gehen zu seinen Lasten.
Von Einsendungen ohne vorherige Rücksprache bitten wir
abzusehen.