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Anschlussvarianten für europäische Gasflaschen an (siehe www.
truma.com).
– Um unter normalen Betriebsbedingungen die einwandfreie Funk-
tion der Installation zu gewährleisten, wird empfohlen die Einrich-
tung vor Ablauf von 10 Jahren nach dem Herstellungsdatum aus-
zuwechseln. Nationale Vorschriften sind zu beachten. Der Betreiber
ist dafür verantwortlich.
– Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlossen sind,
müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen versehen werden.
Angeschlossene Gasflaschen gelten als Betriebsmittel und nicht als
Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e).
Betrieb
der Gasanlage
während der Fahrt
ist
verboten.
Gebrauchsanweisung
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Bild 1a