deutsch
4
5
Automatische Funktionen
Bei der Erfassung einer Bewegung schaltet sich die Leuchte
ein. Sie befindet sich in der tageslichtabhängigen Regelung,
sofern diese aktiviert ist (siehe Seite 6 und 7, Funktions-
modus).
Ausschaltverzögerung (Delay)
Das automatische Ausschalten der Leuchte erfolgt nach Ablauf
einer einstellbaren Verzögerungszeit, sofern innerhalb dieser
keine Anwesenheit erfasst wurde. Bei aktiver Lichtregelung
wird bei dauerhaft ausreichend Tageslicht ebenfalls nach Ab-
lauf dieser Verzögerungszeit ausgeschaltet.
Wiedereinschalten durch Bewegungserkennung nach
Ausschalten mit dem Taster
Wurde die Leuchte mit dem Taster ausgeschaltet (siehe Manu-
elle Funktionen), erfolgt ein automatisches Wiedereinschalten
durch die Anwesenheitserfassung erst dann, wenn für die
Dauer der eingestellten Verzögerungszeit (Delay) durchgehend
keine Bewegung erfasst worden ist.
push button
delay
short
off
Manuelle Funktionen
Mit dem in den Leuchtenständer integrierten Taster kann in
den automatischen Betrieb der Leuchte eingegriffen werden.
Ein-/Ausschalten
1. Berühren Sie den Taster 1-mal kurz.
Jede Berührung schaltet die Leuchte ein bzw. aus.
Ändern der Helligkeit
1. Berühren Sie den Taster.
Halten Sie die Berührung, bis die gewünschte Helligkeit
erreicht ist.
Die Helligkeit ändert sich. Nach Loslassen des Tasters bleibt
die Intensität der Leuchte konstant.
Wechsel zwischen Lichtzu- und Lichtabnahme
2. Taster loslassen und erneut berühren.
Halten Sie die Berührung, bis die gewünschte Helligkeit
erreicht ist.
Jede erneute lange Berührung bewirkt einen Wechsel zwi-
schen Lichtzu- und Lichtabnahme.
short
long
brighter
off
short
off
short
long
darker
push button
Hinweis:
Eine manuelle Änderung der Helligkeit bewirkt eine
Deaktivierung der tageslichtabhängigen Regelung.
Beim nächsten Einschalten wird diese wieder aktiviert.
Verhalten bei Netzunterbrechung
Nach einer Netzunterbrechung schaltet sich die Leuchte ein.
Bei Abwesenheit von Personen oder ausreichend Tageslicht
schaltet sich die Leuchte nach der eingestellten Verzöge-
rungszeit selbsttätig wieder aus.