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Die elektrischen Bestandteile, einschließlich Netzkabel und elektronisches Material, welches als dem städ-
tischen Müll assimilierbar eingestuft wird, kann direkt der Verwaltung der Müllabfuhr übergeben werden.
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Für die gebrauchten Mineral-, synthetischen oder gemischten Öle, wasserlöslichen Verwaltung und Fette,
bei welchen es sich um Spezialmüll handelt, muss man sich zwecks Lagerung, Transport und
anschließender Entsorgung an das Konsortium für Gebrauchtöle wenden.
Anmerkung:
Da die Vorschriften und Gesetze für die Entsorgung in dauerndem Wandel begriffen sind und daher Änderungen
und Neubestimmungen unterliegen, ist der Verwender angehalten, sich über die jeweiligen Vorschriften zur Abrüstung der
Werkzeugmaschinen zu unterrichten, die von den oben genannten Normen abweichen können. Die angeführten Hinweise
sind in jedem Fall als allgemein und rein richtungsweisend anzusehen.
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