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Vorwort/Sicherheitshinweis
Vorwort
Wir freuen uns, dass Sie sich für den Fahrregler TFi2, ein Produkt von TILLIG Modellbahnen,
entschieden haben. Damit Sie sich mit den wichtigsten Funktionen und Besonderheiten
dieses Gerätes vertraut machen können, bitten wir Sie, die folgenden Informationen aus-
führlich zu beachten und vor der Inbetriebnahme des Gerätes die gesamte Gebrauchsan-
weisung durchzulesen.
Produkte von TILLIG Modellbahnen stehen unter ständiger Qualitätskontrolle. Sollten Sie
dennoch Mängel feststellen oder Vorschläge bzw.. Hinweise zu diesem Produkt haben, so
teilen Sie uns das bitte mit.
Wir helfen Ihnen gern und wünschen Ihnen viel Freude bei Ihrem Modellbahnhobby.
Ihr Team von TILLIG Modellbahnen
Wichtige Hinweise, vor Gebrauch bitte lesen!
Sicherheitshinweis
Das Gerät ist zum Betrieb von Modelleisenbahnen in trockenen Räumen vorgesehen. Es
können Fahrzeuge für Gleichstrombetrieb unabhängig von der Nenngröße und Spurweite
bis zu einer Stromaufnahme von 1 A damit betrieben werden.
Die Stromversorgung erfolgt durch das Hausstromnetz (230 V AC, 50 – 60 Hz) über ein
Steckernetzteil, das den Bedingungen eines Spielzeugtrafos (EN 61558-2-7) entspricht.
Dennoch ist das Steckernetzteil nicht Bestandteil des Spielzeuges. Der Betrieb des Regel-
gerätes ist ausschließlich mit diesem Netzteil zulässig. Der Anschluss des Steckernetzteils
an das Stromnetz ist durch Erwachsene vorzunehmen. Dabei ist das Gerät auf Beschädi-
gungen zu prüfen. Weist das Steckernetzteil Beschädigungen auf, so ist eine weitere Ver-
wendung nicht zulässig und das Gerät ist bei einer Annahmestelle für Elektroschrott dem
Stoffkreislauf zuzuführen. Eine Entsorgung im Hausmüll ist unzulässig.
Weder im Steckernetzteil noch im Inneren des Fahrreglers be
fi
nden sich Bauteile zur Einstel-
lung des Gerätes. Beide Komponenten dürfen nicht geöffnet werden. Reparaturen dürfen
nur durch quali
fi
ziertes Personal des Services der Firma TILLIG Modellbahnen vorgenom-
men werden. Daher sind defekte Geräte zum Zweck der Reparatur über den Fachhändler
einzuschicken. Bei Fremdeingriffen erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.