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Geräte mit Rundfunk- oder Fernsehempfangsteilen dürfen im
Rahmen der gültigen 'Allgemeingenehmigung für Ton- und Fernseh-
Rundfunkempfänger', veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministers
für Post und Telekommunikation, in der Bundesrepublik Deutschland
betrieben werden. Mit dem Gerät dürfen nur Aussendungen
empfangen oder wiedergegeben werden, die für die Allgemeinheit
bestimmt sind. Der Empfang oder die Wiedergabe anderer
Aussendungen (z. B. des Polizei- oder Mobilfunks) ist nicht gestattet.
Reparatur und
Beschädigung
Das Gerät darf nur vom qualifizierten Fachmann geöffnet werden.
Reparaturen und das Auswechseln von Sicherungen sind von einer
autorisierten
Fachwerkstatt durchzuführen. Außer den in der
Betriebsanleitung beschriebenen Handgriffen dürfen vom Benutzer
keinerlei Arbeiten am Gerät vorgenommen werden.
Bei
Beschädigungen
oder
bei
Verdacht
auf
eine
nicht
ordnungsgemäße Funktion des Gerätes sollte sofort der Netzstecker
gezogen und das Gerät zur Überprüfung in eine autorisierte
Fachwerkstatt gegeben werden.
Geräte-
zulassung und
Konformität
mit EG-
Richtlinien
Das Gerät entspricht im Originalzustand allen derzeit gültigen
deutschen
und
europäischen
Vorschriften.
Es
ist
zum
bestimmungsgemäßen Gebrauch in der EG zugelassen.
Durch das am Gerät befindliche
Zeichen erklärt
die
Konformität mit den EG-Richtlinien 2006/95/EG, 2004/108/EG und
2009/125/EG und den daraus abgeleiteten nationalen Gesetzen.
Die unveränderte, unverfälschte Werksseriennummer muss außen am
Gerät vorhanden und gut lesbar sein! Die Seriennummer ist
Bestandteil
unserer
Konformitätserklärung
und
damit
der
Betriebszulassung des Gerätes!
Seriennummern am Gerät und in den original
Begleitpapieren
(insbesondere den Kontroll- und Garantiezertifikaten) dürfen nicht
entfernt oder verändert werden und müssen übereinstimmen.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt die Konformitätszusage
von
als widerrufen und ein Betrieb des Gerätes innerhalb der EG
ist untersagt und aufgrund geltender EG und nationaler Gesetze unter
Strafandrohung verboten.
Durch Umbauten am Gerät oder durch Reparaturen oder sonstige
Eingriffe von nicht von
autorisierten Werkstätten oder sonstigen
Dritten verliert das Gerät seine Zulassung und Betriebserlaubnis.
An das Gerät dürfen nur original
Zubehörteile oder solche
Zusatzgeräte angeschlossen werden, die ihrerseits zugelassen sind
und allen geltenden gesetzlichen Vorschriften genügen.
Auch mit Zusatzgeräten oder als Teil einer Anlage darf das Gerät nur
zu den im Abschnitt 'Bestimmungsgemäßer Gebrauch' genannten
Anwendungen eingesetzt werden.
Entsorgung
des Gerätes
Für die spätere Entsorgung dieses Produkts stehen örtliche
Sammelstellen für Elektroschrott zur Verfügung.