
Transport und Lagerung
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2019-02-18·BA00·III·de·04
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Ex d-Gehäuse aus Aluminium / Druckfeste Kapselung
Reihe 8250/0 Leergehäuse,
Reihe 8250/1 Klemmenkasten,
Reihe 8250/5 Steuerung/Steuerkasten
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Transport und Lagerung
Gerät sorgfältig und unter Beachtung der Sicherheitshinweise (siehe Kapitel "Sicherheit")
transportieren und lagern.
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Produktauswahl, Projektierung und Modifikation
Bei der Modifikation wird vor allem eine nachträgliche Bearbeitung bzw. Bestückung des
Gehäuses in Betracht gezogen. Hierbei stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
• Zusätzliche Bohrungen im Gehäuse, durch R. STAHL (Kapitel 5.1)
• Äußere Anbaukomponenten wahlweise durch R. STAHL oder Kunden (Kapitel 5.2)
• Innere Einbaukomponenten wahlweise durch R. STAHL oder Kunden (Kapitel 5.3)
GEFAHR! Explosion durch nachträgliche, komplette Lackierung des Geräts!
Nichtbeachten führt zu tödlichen oder schweren Verletzungen.
Gerät nicht lackieren.
Ausbesserungen nur durch den Hersteller vornehmen lassen.
GEFAHR! Explosion durch fehlerhafte Abdichtung des Geräts!
Nichtbeachten führt zu tödlichen oder schweren Verletzungen.
Schilder (außen) ausschließlich ohne weitere Bohrungen anbringen.
Zusätzliche Bohrungen nur von R. STAHL vornehmen lassen.
Gehäuse nur mit entsprechenden Betriebsmitteln (z.B. Leitungseinführungen,
Verschlussstopfen, Entwässerungs- oder Klimastutzen) bestücken, die für den
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen nachweislich zugelassen sind und
dem IP-Schutz entsprechen. Beispiele: EU-Baumusterprüfbescheinigung bzw.
IECEx Certificate of Conformity
Unbenutzte Leitungseinführungen mit für die Zündschutzart zugelassenen
Verschlussstopfen verschließen.
Alle offenen Bohrungen durch geeignete Betriebsmittel abdichten.
GEFAHR! Explosion durch ungeeignete Umgebungsbedingungen!
Nichtbeachten führt zu tödlichen oder schweren Verletzungen.
Gehäuse mit Standard-Lackierung (siehe Kapitel "Technische Daten")
nicht bei stark ladungserzeugenden Prozessen einsetzen.
HINWEIS!
Nichtbeachten kann zu Sachschäden führen.
Die Abnahme der in Eigenregie durchgeführten Arbeiten muss nach nationalen
Vorschriften durchgeführt werden. Anderenfalls muss sie durch R. STAHL oder
eine Prüfstelle (3rd party inspection) (Kapitel 3.3.1) abgenommen werden.
Dies kann auf Anfrage gegen ein entsprechendes Angebot durch R. STAHL erfolgen.
Werden die Arbeiten durch R. STAHL durchgeführt ist keine zusätzliche Abnahme
erforderlich.
Summary of Contents for 8250/0 Series
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