19
Herstellergarantie
Als Hersteller dieses Gerätes
stabo RTM 100
gewähren wir, die Firma
stabo Elektronik GmbH,
Münchewiese 16, 31137 Hildesheim/Deutschland
eine selbstständige Garantie gegenüber dem Verbraucher auf alle bei uns
gekauften Gegenstände nach Maßgabe der nachfolgenden Garantiebedingungen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre gesetzlichen Rechte auf Sach
mangelbeseitigung hierdurch nicht eingeschränkt werden.
I.
Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum. Die Garantie gilt ausschließlich
auf dem Gebiet der Europäischen Union.
II.
Während der Garantiezeit werden Geräte, die aufgrund von Material- und
Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, repariert, alternativ ersetzt. Die Wahl
der Reparatur oder des Ersatzes obliegt uns. Ausgetauschte Geräte oder Bauteile
selbiger gehen in unser Eigentum über. Garantieleistungen bewirken weder
eine Verlängerung der Ursprungsgarantie; es wird auch keine neue Garantielauf
zeit in Gang gesetzt.
III.
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Bekanntwerden unter Vorlage
des Kaufbelegs innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
IV.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch unsachgemäßen
Gebrauch, der auch in Form eines missbräuchlichen Nutzens erfolgen kann
-Umwelteinflüsse, wie Überspannung, Feuchtigkeit, Hitze, Staub etc.,
-Nichtbeachtung der geltenden Sicherheitsvorkehrungen,
-Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
-äußere Gewaltanwendung,
-eigenmächtige Eingriffe und eigenmächtige Reparaturversuche,
-Versand in nicht geeigneter Art und Weise, wie z. B. nicht geeignetem
Verpackungsmaterial
-Verbrauchsmaterialien (Akkupacks, Batterien)
Hildesheim, im März 2020