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Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und re-
parierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhande-
ne Schäden und Mängel müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf der Ga-
rantiezeit anfallende Reparaturen sind kostenp
ƃ
ich-
tig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewis-
senhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikati-
onsfehler.
Von der Garantie ausgeschlossen sind
Verschleißteile, die normaler Abnutzung
ausgesetzt sind und Beschädigungen an
zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter, Ak-
kus, Leuchtmittel oder andere Teile, die
aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt,
nicht sachgemäß benutzt oder gewartet wurde. Für
eine sachgemäße Benutzung des Produkts sind alle in
der Bedienungsanleitung aufgeführten Anweisungen
genau einzuhalten. Verwendungszwecke und Hand-
lungen, von denen in der Bedienungsanleitung abge-
raten oder vor denen gewarnt wird, sind unbedingt zu
vermeiden.
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