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Umweltanforderungen
Flammschutzmittel
Flammschutzmittel kommen in Platinen, Kabeln, Drähten, Verkleidungen und Gehäusen vor. Sie sollen die
Ausbreitung eines Brandes verhindern oder zumindest verzögern. Bis zu 30% der Kunststoffteile in einem
Computergehäuse können aus Flammschutzsubstanzen bestehen. Die meisten Flammschutzmittel enthalten
Brom oder Chlorid und lassen sich in chemischer Hinsicht mit einer anderen Gruppe umweltschädigender
Stoffe, den PCBs, in Verbindung bringen.
Brom- und chlorhaltige Flammschutzmittel und die PCBs stehen im Verdacht, schwere gesundheitliche
Störungen hervorzurufen, darunter aufgrund des bioakkumulativen Prozesses reproduktive Störungen von
fischfressenden Vögeln und Säugetieren. Flammschutzmittel wurden bereits im menschlichem Blut
nachgewiesen. Forscher befürchten, dass es zu einer Schädigung der Fötusentwicklung kommen kann.
Die relevanten Anforderungen der TCO’95 und TCO’99 verlangen, dass Kunststoffbauteile mit einem Gewicht
von über 25 g keine Flammschutzmittel mit organisch gebundenem Brom oder Chlor enthalten dürfen.
Flammschutzmittel bei Platinen sind zulässig, da keine alternativen Lösungen zur Verfügung stehen.
Cadmium**
Cadmium kommt in Akkus und in den farberzeugenden Schichten bestimmter Computerbildschirme vor.
Cadmium schädigt das Nervensystem und ist in hoher Dosierung giftig.
Die TCO’95-Anforderung verlangt, dass Batterien nicht mehr als 25 ppm (Parts per Million) Cadmium enthalten
dürfen. Die farberzeugenden Schichten von Anzeigebildschirmen dürfen kein Cadmium enthalten.
Die relevante TCO’99-Anforderung verlangt, dass Batterien, die farberzeugenden Schichten von
Anzeigebildschirmen und elektrische oder elektronische Komponenten kein Cadmium enthalten dürfen.
Quecksilber**
Quecksilber kommt manchmal in Batterien, Relais und Schaltern vor. Es schädigt das Nervensystem und ist in
hoher Dosierung giftig.
Die TCO’95-Anforderung verlangt, dass Batterien nicht mehr als 25 ppm (Parts per Million) Quecksilber
enthalten dürfen. Die farberzeugenden Schichten von Anzeigebildschirmen dürfen kein Quecksilber enthalten.
Die relevante TOC’99-Anforderung verlangt, dass Batterien kein Quecksilber enthalten dürfen.
Ausserdem verlangt sie, dass Quecksilber weder in elektrischen noch in elektronischen Komponenten
vorkommen darf, die zu gekennzeichneten Einzelreihen gehören. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme. Im
Augenblick ist der Einsatz von Quecksilber in der Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen zulässig, da
es derzeit noch keine wirtschaftliche Alternative gibt. Die TCO bemüht sich um eine Abschaffung dieser
Ausnahme, sobald eine quecksilberfreie Alternative zur Verfügung steht.
FCKW (Freon)
Die relevante TCO’99-Anforderung verlangt, dass weder FCKW noch HFCKW während der Fertigung und beim
Zusammenbau des Produkts verwendet werden darf. FCKW (Freon) wird manchmal zum Waschen von Platinen
eingesetzt. FCKW zerstört Ozon und schädigt dadurch die Ozonschicht in der Stratosphäre. Die Folge sind
höhere ultraviolette Strahlenbelastungen auf der Erde, was beispielsweise das Hautkrebsrisiko (Malignes
Melanom) erhöht.
Blei**
Blei findet man in Bildröhren, Anzeigebildschirmen, Lötverbindungen und Kondensatoren. Blei schädigt das
Nervensystem und führt in höherer Dosierung zu einer Bleivergiftung. Die relevante TCO’99-Anforderung
gestattet die Verwendung von Blei, da noch keine Ersatzstoffe entwickelt wurden.
* Als bioakkumulativ definiert man Substanzen, die sich in lebenden Organismen ansammeln.
** Blei, Cadmium und Quecksilber sind bioakkumulative Schwermetalle.
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