> Vor jedem Eingriff, den Scheinwerfer vom Stromnetz abschalten.
> Alle elektrischen Anschlüsse müssen von Wasser hergestellt werden
> Nicht mit nassen Füssen arbeiten.
> Die geltenden Unfallverhütungsnormen beachten.
> Insbesondere folgende Normen einhalten: IEC 364-7-702: ELEKTRISCHE ANLAGEN
IN GEBÄUDEN. SONDERANLAGEN. SCHWIMMBÄDER.
> Die mit der Montage beauftragten Personen müssen über eine für diese Art von
Arbeit erforderliche Qualifikation verfügen.
Das Kabel an die ~12V Stromversorgung im Verteilerkasten mit dichten Steckern
anschließen.
Die Stromzufuhr ~12V wieder einschalten, der Scheinwerfer leuchtet auf.
5. WARTUNG
Der Scheinwerfer benötigt keinerlei Wartung. Bei einer Betriebsstörung wenden Sie sich bitte an
unseren Kundendienst oder den Ihres Händlers.
6. BENUTZUNG
Der Scheinwerfer funktioniert wie eine herkömmliche Glühlampe. Er wird ab dem Ein/Aus
Hauptschalter an der Schalttafel angesteuert. Als Option kann man ein Funksteuerungsmodul ~12V
derselben Marke anschließen.
7. SICHERHEITSWARNUNGEN
8. GARANTIE
Auf die fehlerlose Beschaffenheit des Materials und/oder Fabrikationsqualität der LED Mini-
Scheinwerfers wird eine Garantie für die Dauer von 2 Jahren ab dem Lieferdatum gewährt (Quittung
aufbewahren). Nicht der Garantie unterliegen Bruchschäden durch äußere Einwirkungen (Stöße),
Schäden, die durch Kurzschluss oder durch zu festes Verschrauben verursacht werden oder aus
elektrischen Überspannungen aus dem Hauptversorgungsnetz resultieren (siehe in diesem Fall den
Hausratsversicherungsvertrag).
Voraussetzung für die Garantie ist die strenge Einhaltung des Montage- und Wartungshandbuchs. Die
einzige Verpflichtung des Fabrikanten oder des Händlers im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich,
wahlweise, auf den kostenlosen Ersatz oder die Reparatur des von ihrem Kundendienst als defekt
betrachteten Produkts oder Bauteils. Alle anderen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für die
Inanspruchnahme dieser Garantie, muss jedes Produkt zuvor dem Kundendienst des Fabrikanten
oder des Händlers vorgelegt werden, dessen Zustimmung für jeden Austausch oder jede Reparatur
unerlässlich ist.
Die Garantie gilt nicht im Fall eines offensichtlichen Mangels. Ebenfalls ausgeschlossen sind Fehler
und Beschädigungen aufgrund von normalem Verschleiß, Defekte aufgrund einer falschen Montage
und/oder Benutzung, und Abänderungen des Produkts, die ohne schriftliche und vorherige
Zustimmung des Fabrikanten vorgenommen werden.
9. UMWELTINFORMATION
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/CE bezüglich elektrischer und
elektronischer Abfälle (DEEE), muss der Verbraucher das Altprodukt an den
hierfür vorgesehenen Sammelstellen entsorgen.
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